Samstag, 7. November 2009

Auf wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, macht nachfolgend der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. aufmerksam:

Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor
Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 Prozent vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.



Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung
Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Regierung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes den vollen Abzug von Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld müssen dabei jedoch einen Abzug von 4 Prozent in Kauf nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, im Gegenzug den Abzug weiterer Versicherungen wie Un-fall-, Haftpflicht-, oder bestimmte Renten-, oder Kapitallebensversicherungen gänzlich zu streichen. Dieses Vorhaben wurde erfreulicherweise aufgegeben. Dafür wurde der Abzug für diese Versicherungen in der Höhe begrenzt auf 1.900 Euro für alle, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten bzw. Beihilfeanspruch haben und diesen Betrag nicht bereits bei den Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Maximal 2.800 Euro kann geltend machen, wer seine Kranken –und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen muss.

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag – der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden – wird um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 Euro in die Steuerlast.

Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bisher bis zu 7.680 Euro absetzbar. Dieser Betrag wurde ebenfalls auf 8.004 Euro angehoben. Außerdem sind zusätzlich die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar.

Kindergeldanspruch
Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges in Ausbildung befindliches Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser wird von bisher 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben.

Kindergeld/Kinderfreibetrag
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/ CSU und FDP sieht eine Anhebung des Kindergeldes um weitere 20 Euro auf 184 Euro vor. Im gleichen Zug steigt der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Rürup – Rente
Beiträge in eine Basisversicherung, wie zum Beispiel in eine Rürup - Rente sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter
Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahressrente steuerpflichtig.


Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitsloser als Mitglied in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt oder im Internet unter //www.Beratungsstellensuche.de recherchiert werden.

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