Regierung beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Die schwarz-gelbe Bundesregierung beschloss in der heutigen Sitzung des Kabinetts das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“. Damit will die neue Regierung einen Teil der Wahlversprechen einlösen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) begrüßt die Entlastung von Familien mit Kindern.Ab 2010 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind von derzeit 164 Euro auf 184 Euro und für das dritte Kind auf 190 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhalten Eltern 215 Euro. Gleichzeitig steigen der Kinderfreibetrag pro Elternteil auf 2.184 Euro und der Betreuungsfreibetrag auf 1.320 Euro. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich somit pro Kind von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro.
Von der Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro werden alle Eltern profitieren. Es gibt jedoch noch eine interessante steuerliche Seite. So erfolgt mit der Einkommensteuererklärung eine Vergleichsrechnung von Kindergeld und Freibeträgen.
Ist ein minderjähriges Kind im Haushalt nur eines Elternteils gemeldet, kann dieser den vollen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beanspruchen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 23 Prozent ergibt sich bereits ein Steuervorteil. Nach Berechnungen des Verbandes ist die Anrechnung des halben Kinderfreibetrages und des vollen Betreuungsfreibetrages bei einem zu versteuerndem Einkommen von 15.700 Euro günstiger als das Kindergeld und führt damit zu einer Steuerentlastung. Von der Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren deshalb nicht nur Familien mit höherem Einkommen.
Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin

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