Wann lohnt sich die neue Steuerklasse IV + Faktor?
Wer bisher die Steuerklassenkombination III/V gewählt hatte, sollte prüfen, ob für ihn die neue Steuerklasse IV plus Faktor günstiger ist. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt die Hintergründe und für wen sich der Wechsel lohnt.Ehegatten konnten bisher zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V wählen. Als Faustformel gilt dabei, dass die Steuerklassen III und V günstiger sind, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Familienverdienstes bezieht. Der Besserverdienende kann sich die Steuerklasse III eintragen lassen, der Ehepartner erhält die V. Das hat zur Folge, dass dieser neben dem geringen Verdienst auch noch einen höheren Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. In vielen Fällen ist die Ehefrau davon betroffen. Diese Ungerechtigkeit wird durch das neue Faktorverfahren vermieden.
Mit dem Faktorverfahren wird erreicht, dass bereits mit dem monatlichen Lohnsteuereinbehalt die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld abgeführt wird. Nachzahlungen, die mit der Steuerklassenkombination III/V bei großen Lohnunterschieden oft auftreten, werden weitgehend vermieden. Anders als bei der Steuerklasse V werden auch beim Ehegatten mit dem geringeren Verdienst Freibeträge wie das steuerfreie Existenzminimum und die Vorsorgepauschale berücksichtigt, so dass die Lohnsteuer geringer als bei der Steuerklasse V ausfällt. Der Partner mit dem höheren Verdienst zahlt jedoch mehr Lohnsteuer als bei der Steuerklasse III.
Zuständig für den Eintrag ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Dazu sind beide Steuerkarten vorzulegen. Zwar genügt auch ein formloser Antrag, der Verband empfiehlt jedoch, den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010“ auszufüllen. Nur so werden höhere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung des Faktors berücksichtigt. Der NVL weist darauf hin, dass der Eintrag der Steuerklasse IV + Faktor wie die Steuerklassenkombination III/V zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Auf eine weitere Auswirkung macht der Verband aufmerksam. Da bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld u. ä. das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen ist, kann die Wahl des Faktorverfahrens für den Ehegatten mit dem geringeren Verdienst ein Plus im Portemonnaie bedeuten. Wie bisher fallen die Leistungen jedoch am höchsten aus, wenn die Steuerklasse III zugrunde gelegt wird. Das sollte vor allem für den Partner mit dem höheren Verdienst berücksichtigt werden.
Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin

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