Sonntag, 8. November 2009

Was bringt der Koalitionsvertrag den Steuerzahlern?

Der von CDU/ CSU und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag ist nach Einschätzung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine differenziert zu bewerten. Die weitere Ausgestaltung ist genau zu beobachten.

Uneingeschränkt zu begrüßen ist, dass als erster Schritt eine Entlastung der Familien durch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bereits zu Beginn des kommenden Jahres vorgenommen werden soll. Die Koalition sollte den versprochenen Bürokratieabbau aber auch beim Familienleistungsausgleich umsetzen und die Doppelbürokratie von Familienkassen und Finanzamt abschaffen.

Genau zu beobachten wird sein, wie Steueränderungen unter dem Motto „einfach, niedrig und gerecht“ im Detail umgesetzt werden. Niedrige Steuern sind nicht zwangsläufig auch gerecht, sondern bewirken das Gegenteil, wenn damit die solidarische Lastenverteilung aufgegeben wird. Hier sieht der Verband mit dem Einstieg in den Stufentarif eine deutliche Gefahr, weil dieser den gleichmäßig zunehmenden Steuersatz für höhere Einkommen aufgibt. Den vorgesehenen Abbau der kalten Progression und die Beseitigung des hohen Anstiegs der Steuerbelastung im unteren Bereich, der zum so genannten Mittelstandsbauch führt, lässt sich im bestehenden linear progressiven Steuertarif ebenso umsetzen. Dies wäre zudem leistungsgerechter und würde Sprünge im Tarifverlauf vermeiden.

Mehr „Netto vom Brutto“, wie der Koalitionsvertrag weiter verspricht, lässt sich für Arbeitnehmer nur bei geringeren Gesamtabgaben erreichen. Wenn jedoch den Steuersenkungen steigende Beiträge für Kranken -, Pflege - und Arbeitslosenversicherung gegenüberstehen, könnte beim Arbeitnehmer unterm Strich nichts von der versprochenen Entlastung übrig bleiben. Zudem verschiebt sich die Lastenverteilung, weil die Beitragssätze der Sozialversicherungsbeiträge anders als die Einkommensteuer nicht einkommensabhängig steigen und Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenzen völlig von Sozialabgaben frei gestellt sind.

Der Koalitionsvertrag sieht ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder im Haushalt und eine Neuordnung der Ausbildungskosten vor. Der NVL versteht dies als klare Aussage, dass diese Aufwendungen weiterhin abziehbar sein sollen und bestehende komplizierte Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dieses Ziel ist uneingeschränkt zu begrüßen, denn einzelne Regelungen wie beispielsweise der Abzug von Kinderbetreuungskosten muss vereinfacht werden. Auch bei den Ausbildungskosten sieht der Verband Handlungsbedarf, weil bisher vor allem bei der Ausbildung von Kindern die Kosten oft keine Berücksichtigung finden. Der Verband mahnt deshalb an, mit den genannten Vorhaben keine Einschränkungen im Abzug vorzunehmen, sondern diese zur gezielten Steuerentlastung zu nutzen.

Nicht alle Vorhaben kosten Geld. Die Vermeidung rückwirkender Gesetze, die Einschränkung der Nichtanwendungserlasse zu Urteilen des Bundesfinanzhofes und weitere Vorhaben, um die Besteuerungspraxis anwendungsfreundlicher zu machen, sind der richtige Weg und sollten konsequent umgesetzt werden.

Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin

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