Donnerstag, 31. Dezember 2009

Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen

Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor

Ab 2010 können Ehegatten als Alternative zu den bisherigen Kombinationen III/V oder IV/IV die Steuerklasse IV plus Faktor nutzen. Mit der Steuerklasse IV plus Faktor können größere Steuernachzahlungen vermieden werden, die sich bei sehr hohen Lohnunterschieden zwischen den Ehegatten in den Steuerklassen III/V regelmäßig ergeben. Die Eintragung eines Faktors zur Steuerklasse IV können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung

Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Ab 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge für die Grundversorgung und Pflegeversicherungsbeiträge unbegrenzt absetzbar. Der verbesserte Abzug wirkt sich bereits auf die Lohnsteuerbelastung im Januar aus, die Abzugsbeträge werden im Rahmen einer Vorsorgepauschale berücksichtigt. Privat krankenversicherte Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber dazu eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen.

Günstigerer Steuertarif


Der Grundfreibetrag – der Betrag im Steuertarif, bis zu dem keine Steuern fällig werden – ist für 2010 um 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben worden. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Ehepaare haben das doppelte steuerfreie Existenzminimum von 16.008 Euro. Die Tarifeckwerte sind ebenfalls verschoben worden, so dass sich bis zum Höchststeuersatz bei gleichem Einkommen eine geringere Einkommensteuer ergibt.

Höherer Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen waren bisher bis zu 7.680 Euro absetzbar. Ab dem Steuerjahr 2010 gilt hier ebenfalls ein Betrag von 8.004 Euro. Außerdem sind zusätzlich die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar.

Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können 2010 ebenfalls höhere Beträge im Rahmen des Realsplittings als Unerhaltsleistungen geltend machen. Die bisherige Jahresobergrenze von 13.805 € erhöht sich um Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung des Unterhaltsempfängers.


Kindergeldanspruch


Die Grenze der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder, bis zu der noch Kindergeldanspruch besteht, wenn sich die Kinder in Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten, ist für 2010 von bisher 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben worden.

Kindergeld/ Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld erhöht sich um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es monatlich 190 Euro Kindergeld und für jedes weitere 215. Gleichzeitig erhöhen sich die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.

Rürup – Rente

Beiträge in eine private Basis-Altersvorsorge, der sogenannten Rürup – Rente, sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter

Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahresrente steuerpflichtig.

Höhere Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungsbeiträge

Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2010 um 900 € auf 45.000 €. Die Grenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragen 66.000 € für Beschäftigte in den alten und 55.800 € in den neuen Bundesländern. Bis zu diesen Jahres-Bruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.


Ebenfalls angehoben wurde die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie steigt für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2010 von 48.600 Euro auf 49.950 Euro.

Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitsloser als Mitglied in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert werden

Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.