Freitag, 21. Mai 2010

Einkommensteuererklärung 2009 ist bis 31.05.2010 abzugeben

Einkommensteuererklärung 2009 - die Zeit läuft – doch Banken und Finanzbehörden haben Probleme

Nur noch wenige Tage, dann müssen Erklärungspflichtige ihre Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr beim Finanzamt eingereicht haben. Doch sowohl Banken als auch die Finanzverwaltung sind darauf mehr schlecht als recht eingestellt, kritisiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

Der pflichtbewusste Steuerzahler hat seit Wochen seine Steuererklärung fertig gestellt. Nur eins fehlt noch – die Steuerbescheinigung der Bank. Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind ab Veranlagung 2009 in der Regel nicht mehr zu erklären, weil mit der Abgeltungsteuer alles „abgegolten“ ist. In einigen Fällen müssen Kapitalerträge jedoch weiterhin erklärt werden und nicht selten lohnt es sich auch, diese freiwillig anzugeben. Geld zurück kann es dann geben, wenn die Kapitalerträge gar nicht oder ungünstig frei gestellt wurden, weitere Freibeträge zum Tragen kommen oder der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt – wie bei Rentnern, Geringverdienern oder Berufsanfängern.

Einige Banken haben allerdings Probleme mit der Erstellung und rechtzeitigen Versendung der Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge. Doch ohne diese Bescheinigung gibt es vom Finanzamt nichts zurück. Wer Kapitalerträge erklären muss, kann seiner Pflicht nicht nachkommen. Da hilft nur, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel wird dies nach Auskunft des Verbandes bei entsprechender Begründung ohne weiteres gewährt.

Kurios ist, dass sogar die Finanzverwaltung Einkommensteuererklärungen mit der Anlage KAP noch nicht reibungslos verarbeiten kann. Ursache sind technische Schwierigkeiten oder fehlende Angaben. Für etliche Steuerzahler heißt es dann leider, länger auf die Steuererstattung warten.

Weitere Informationen dazu gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.

Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite