Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß
Mit Urteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Neuregelung zur Besteuerung der Alterseinkünfte grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Die Steuerbescheide bleiben jedoch laut Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in diesem Punkt weiterhin vorläufig.Seit 2005 ist die Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Der Besteuerungsanteil wurde für gesetzliche Altersrenten angehoben und steigt seitdem für Neurentner jährlich um zwei Prozent. Ab 2040 sind Neurenten in voller Höhe steuerpflichtig.
Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums müssen derzeit nur ca. 1/4 der Rentnerhaushalte eine Erklärung abgeben. Durch die Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils steigt jedoch jährlich die Zahl der Rentner, die zur Abgabe verpflichtet sind und auch die Zahl derjenigen, die Steuern zahlen müssen. Ein allein stehender Rentner musste sich 2005 bei einer Bruttoaltersrente von ca. 18.900 Euro im Jahr ohne Nebeneinkünfte noch keine Gedanken um eine Einkommensteuererklärung machen. Wer dagegen zum 1. Januar 2009 neu Altersrente in gleicher Rentenhöhe bezieht, muss bereits mit einer kräftigen Steuernachzahlung von rund 600 Euro rechnen, wenn keine Steuer mindernde Ausgaben, wie zum Beispiel für bestimmte Versicherungen, Spenden, Arztrechnungen oder die Haushaltshilfe geltend gemacht werden.
Noch sind die Rentenbezugsmitteilungen nicht in allen Bundesländern ausgewertet, so dass die Aufforderungen der Finanzämter zur Abgabe einer Steuererklärung noch für viele Rentner ausbleiben. Doch in den nächsten Wochen und Monaten dürften die Daten ausgewertet sein und Aufforderungen bis rückwirkend 2005 können dann bei einigen Rentnern für Aufregung sorgen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt daher Rentnern, die bisher ihrer Erklärungspflicht nicht nachgekommen sind, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.
