Donnerstag, 19. August 2010

Lohnsteuerkarte 2011

Für 2011 gibt es keine neue Steuerkarte

Steuerpflichtige Arbeitnehmer haben im letzten Jahr letztmalig eine Steuerkarte erhalten. Ab 2012 soll die Pappkarte durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Die Zuständigkeit der Meldebehörden entfällt. Doch was ist in der Zwischenzeit? Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten und an welche Behörde sind wann Änderungen mitzuteilen? Auskunft darüber gibt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

Im Herbst eines jeden Jahres sandten die Meldebehörden steuerpflichtigen Arbeitnehmern die Steuerkarte für das kommende Jahr zu. Das Format – A5 – war stets gleich, nur die Farbe wechselte. Das ist nun vorbei. Letztmalig wurden die Karten 2009 für das Jahr 2010 verschickt. Ab 2012 soll alles elektronisch gehen. Doch bis dahin ist noch etwas Zeit. Was ist jetzt zu beachten?

Für das Jahr 2011 werden die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 verwendet, erläutert Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die Arbeitgeber dürfen die Steuerkarten nicht wie in den vorherigen Jahren vernichten, sondern müssen die Angaben zur Steuerklasse, Freibeträge und andere wichtige Angaben übernehmen. Im Gegenzug sind Arbeitnehmer verpflichtet, Änderungen ab 2011 unverzüglich dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Fällt zum Beispiel die günstige Steuerklasse II für Alleinerziehende weg, weil der Lebenspartner in die Wohnung gezogen ist oder verringert sich für den zu berücksichtigenden Freibetrag die Kilometerentfernung zur Arbeitsstätte, so muss dieses gemeldet werden.

Was müssen Arbeitnehmer beachten, die erstmals im Jahr 2011 arbeiten? Diesen stellt die Behörde auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus, weiß Spargen. Bei ledigen Auszubildenden wird dagegen grundsätzlich die Steuerklasse I unterstellt. Und bei allen Fragen, die das Jahr 2011 betreffen, sind bereits jetzt nicht mehr die Meldebehörden, sondern die jeweiligen Finanzämter zuständig.

Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.