<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119</id><updated>2012-02-16T00:58:40.034-08:00</updated><title type='text'>Steuerblog</title><subtitle type='html'>Wechselnde Informationen aus dem Bereich Steuerrecht</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>34</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-3616353489214936386</id><published>2010-08-19T03:48:00.001-07:00</published><updated>2010-08-19T03:48:54.628-07:00</updated><title type='text'>Lohnsteuerkarte 2011</title><content type='html'>Für 2011 gibt es keine neue Steuerkarte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Steuerpflichtige Arbeitnehmer haben im letzten Jahr letztmalig eine Steuerkarte erhalten. Ab 2012 soll die Pappkarte durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Die Zuständigkeit der Meldebehörden entfällt. Doch was ist in der Zwischenzeit? Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten und an welche Behörde sind wann Änderungen mitzuteilen? Auskunft darüber gibt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Herbst eines jeden Jahres sandten die Meldebehörden steuerpflichtigen Arbeitnehmern die Steuerkarte für das kommende Jahr zu. Das Format – A5 – war stets gleich, nur die Farbe wechselte. Das ist nun vorbei. Letztmalig wurden die Karten 2009 für das Jahr 2010 verschickt. Ab 2012 soll alles elektronisch gehen. Doch bis dahin ist noch etwas Zeit. Was ist jetzt zu beachten?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für das Jahr 2011 werden die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 verwendet, erläutert Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die Arbeitgeber dürfen die Steuerkarten nicht wie in den vorherigen Jahren vernichten, sondern müssen die Angaben zur Steuerklasse, Freibeträge und andere wichtige Angaben übernehmen. Im Gegenzug sind Arbeitnehmer verpflichtet, Änderungen ab 2011 unverzüglich dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Fällt zum Beispiel die günstige Steuerklasse II für Alleinerziehende weg, weil der Lebenspartner in die Wohnung gezogen ist oder verringert sich für den zu berücksichtigenden Freibetrag die Kilometerentfernung zur Arbeitsstätte, so muss dieses gemeldet werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was müssen Arbeitnehmer beachten, die erstmals im Jahr 2011 arbeiten? Diesen stellt die Behörde auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus, weiß Spargen. Bei ledigen Auszubildenden wird dagegen grundsätzlich die Steuerklasse I unterstellt. Und bei allen Fragen, die das Jahr 2011 betreffen, sind bereits jetzt nicht mehr die Meldebehörden, sondern die jeweiligen Finanzämter zuständig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-3616353489214936386?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/3616353489214936386/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/08/lohnsteuerkarte-2011.html#comment-form' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3616353489214936386'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3616353489214936386'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/08/lohnsteuerkarte-2011.html' title='Lohnsteuerkarte 2011'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-2763960310749663272</id><published>2010-08-12T04:28:00.001-07:00</published><updated>2010-08-12T04:28:53.493-07:00</updated><title type='text'>Werbungskosten aus Kapitalvermögen bei der Zinsabschlagsteuer</title><content type='html'>Bis einschließlich 2008 waren Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich als Werbungskosten absetzbar, sofern diese die Pauschale von 51 Euro überschritten. Mit der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Dagegen hat sich ein Kapitalanleger gewehrt und bis vor das Finanzgericht Münster geklagt. Gleichfalls Betroffenen rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit Hinweis auf das anhängige Verfahren (6 K 1847/10 E) Einspruch einzulegen und Verfahrensruhe zu beantragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Besteuerung von Kapitalvermögen war bis 2008 nicht nur für Steuerlaien kompliziert und undurchsichtig. Mit der Abgeltungsteuer sollte alles einfacher und durchschaubarer werden. Der Vereinfachung fiel jedoch auch die steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten zum Opfer. Grundsätzlich sind ab Veranlagung 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen über 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro (alleinstehend/ verheiratet) mit der Abgeltungsteuer „abgegolten“. Die Banken sind verpflichtet, auf den steuerpflichtigen Teil 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu erheben und an den Fiskus abzuführen. Wer hohe Kosten hat, kann diese nun nicht mehr geltend machen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dagegen sollte man sich wehren, meint der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine und weist auf ein anhängiges Verfahren beim Finanzgericht Münster hin, das dieses Thema aufgreift. Betroffene Kapitalanleger sollten Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beantragen. Das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfahren trägt das Aktenzeichen 6 K 1847/10 E. Der NVL weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt der Verfahrensruhe nicht unbedingt zustimmen muss, da ein Finanzgerichtsurteil keine Zwangsruhe kraft Gesetz auslöst. Dies ist lediglich bei anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, Europäischen Gerichtshof oder einem obersten Bundesgericht (z.B. Bundesfinanzhof) der Fall. Dennoch bestehen gute Chancen, dass Finanzämter dem Antrag aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen, ermuntert der Verband.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-2763960310749663272?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/2763960310749663272/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/08/werbungskosten-aus-kapitalvermogen-bei.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2763960310749663272'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2763960310749663272'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/08/werbungskosten-aus-kapitalvermogen-bei.html' title='Werbungskosten aus Kapitalvermögen bei der Zinsabschlagsteuer'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-9107371644825095293</id><published>2010-07-30T05:52:00.001-07:00</published><updated>2010-07-30T05:52:17.940-07:00</updated><title type='text'>Urteil aus Karlsruhe - Steuerliches Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig</title><content type='html'>Die Begrenzung der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Gleichheitssatz. So lautet das Urteil der Richter beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Beschluss (2 BvL 13/09) vom 06. Juli 2010. Das ist ein weiterer großer Erfolg für die Steuerzahler und eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber, betont der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Viele Steuerzahler können sich auf Steuererstattungen freuen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im August des letzten Jahres hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer geäußert. Nunmehr urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Neuregelung zum steuerlichen Abzug gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Seit 2007 konnten Aufwendungen nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Umschüler und viele andere konnten die Kosten nicht mehr absetzen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) geht davon aus, dass altes Recht wieder eingeführt wird. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer wären danach wieder bis zu 1.250 Euro absetzbar. Die Festsetzung einer Höchstgrenze hat das Gericht nicht beanstandet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war auch der Abzug bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent gestrichen worden. Da sowohl Nachweis als auch Kontrolle schwierig wären, könne es beim Abzugsverbot bleiben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aktuelle Steuerbescheide sollten daraufhin geprüft werden, ob der Vorläufigkeitsvermerk zum Arbeitszimmer enthalten ist, empfiehlt der Verband. Ist der Vermerk nicht enthalten, sollte Einspruch mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingelegt werden. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil der Arbeitgeber keinen Platz zur Verfügung stellt, kann laut Ausführungen des Gerichtes unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Aufwendungen absetzen. Finanzämter und Gerichte dürfen den Abzug der Kosten nicht mehr verwehren und laufende Verfahren sind auszusetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist ein großer Erfolg für die Steuerpflichtigen und ihre steuerlichen Vertreter. Der Verband weist mit Stolz darauf hin, dass auch Mitgliedsvereine des NVL Klagen zum Arbeitszimmer im Interesse ihrer Mitglieder geführt haben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;______________________________________________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-9107371644825095293?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/9107371644825095293/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/urteil-aus-karlsruhe-steuerliches.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/9107371644825095293'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/9107371644825095293'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/urteil-aus-karlsruhe-steuerliches.html' title='Urteil aus Karlsruhe - Steuerliches Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-7114175556625234898</id><published>2010-07-15T05:05:00.000-07:00</published><updated>2010-07-15T05:05:08.785-07:00</updated><title type='text'>Kindergeld nach Abschluss der Ausbildung</title><content type='html'>Mit Urteil vom 24.02.2010 (Aktenzeichen III R 80/08) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kindergeldanspruch auch nach Abschluss der Ausbildung im Einzelfall bestehen kann. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin hin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzlich wird Kindergeld für volljährige Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, zum Beispiel bei Berufsausbildung. Mit erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung endet in der Regel die Ausbildung. Werden jedoch im Anschluss daran Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Fachrichtung genutzt, die dem angestrebten Beruf dienlich sind und werden diese auch ernsthaft und nachhaltig betrieben, ist diese Zeit der Ausbildung zuzurechnen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im vorliegenden Fall hatte der Sohn des Klägers sein Studium mit dem Diplom beendet, war jedoch wegen erfolglosem Bemühen um eine Anstellung immatrikuliert geblieben. In dieser Zeit wurden Seminare und Vorlesungen besucht, die Spezialkenntnisse vermittelten und die Jobchancen erhöhen sollten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich jedoch ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet, befindet sich in Ausbildung, urteilt der Bundesfinanzhof. Zwar sei mit der Abschlussprüfung regelmäßig die Ausbildung beendet, in Ausnahmefällen könne diese jedoch durch weitere qualifizierende Maßnahmen fortgeführt werden. Eine Berufsausbildung beinhalte nicht nur Maßnahmen, die die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des Berufes beinhalten, sondern auch solche, die geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes aufzuwerten. Betroffenen Eltern empfiehlt der NVL daher in offenen, gleich gelagerten Fällen Einspruch mit Hinweis auf das BFH – Urteil einzulegen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hat das Kind das 25. Lebensjahr vollendet, erlischt der Kindergeldanspruch. In diesen Fällen können Eltern allerdings Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung bis 7.680 Euro/ Jahr mit der Einkommensteuererklärung geltend machen, informiert der Verband. Ab Veranlagung 2010 sind sogar 8.004 Euro plus die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes absetzbar. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-7114175556625234898?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/7114175556625234898/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/kindergeld-nach-abschluss-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/7114175556625234898'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/7114175556625234898'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/kindergeld-nach-abschluss-der.html' title='Kindergeld nach Abschluss der Ausbildung'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-66850593222814782</id><published>2010-07-07T03:11:00.000-07:00</published><updated>2010-07-07T03:11:16.257-07:00</updated><title type='text'>Warnung vor Betrugsversuch Umwelt-/Feinstaubsteuer</title><content type='html'>Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen wurde über eine neue Betrugsmasche&lt;br /&gt;informiert. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, das angeblich&lt;br /&gt;von einem bayerischen Finanzamt sowie vom Bayerischen Staatsministerium&lt;br /&gt;der Finanzen im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen&lt;br /&gt;stammt. Verwendet werden die Wappen dieser Behörden. Darin wird der&lt;br /&gt;Empfänger aufgefordert, eine sogenannte Umwelt-/Feinstaubsteuer zu zahlen.&lt;br /&gt;Andernfalls würde ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet.&lt;br /&gt;Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen stellt klar, dass ein solches&lt;br /&gt;Schreiben eine Fälschung ist. Die Bayerische Steuerverwaltung erhebt keine&lt;br /&gt;Umwelt-/Feinstaubsteuer. Empfänger einer derartigen Zahlungsaufforderung&lt;br /&gt;werden gebeten, sich an das Bayerische Landesamt für Steuern,&lt;br /&gt;Sophienstr. 6, 80333 München, Tel. 089 9991-0, E-Mail poststelle@&lt;br /&gt;lfst.bayern.de zu wenden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-66850593222814782?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/66850593222814782/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/warnung-vor-betrugsversuch-umwelt.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/66850593222814782'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/66850593222814782'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/warnung-vor-betrugsversuch-umwelt.html' title='Warnung vor Betrugsversuch Umwelt-/Feinstaubsteuer'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5355405687237147237</id><published>2010-07-06T02:51:00.001-07:00</published><updated>2010-07-06T02:51:54.650-07:00</updated><title type='text'>Auslandsstudium des Kindes kann Kindergeld gefährden</title><content type='html'>Kindergeld für im Ausland studierende Kinder wird nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter gewährt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigte (Urteil vom 28.04.2010, Aktenzeichen III R 52/09). Der finanzielle Nachteil kann dabei durch andere Steuervorteile kompensiert werden.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld ist, dass das Kind in Deutschland oder im EU-Ausland lebt. Eine Ausbildung in einem Nicht-EU-Ausland kann deshalb zum Wegfall des Kindergeldes führen. Im vorliegenden Fall hielt sich das Kind zum Studium in den USA auf. Der Bundesfinanzhof wies in seinem Urteil darauf hin, dass Kinder bei einem mehrjährigen Studium im Ausland nur dann ihren Wohnsitz in der elterlichen Wohnung als Voraussetzung für das Kindergeld beibehalten, wenn sie die Räume in der Wohnung der Eltern in der ausbildungsfreien Zeit auch nutzen. Somit ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die Kinder beispielsweise in den Semesterferien tatsächlich in Deutschland bei den Eltern aufhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass im Jahr des Beginns und der Beendigung des Studienaufenthalts die Monate vor und nach dem Auslandsaufenthalt außer Betracht bleiben. Deshalb kann für ein Kind bereits mit Beginn des Studiums im Laufe des Jahres das Kindergeld für diese Monate entfallen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eltern sollten die Voraussetzungen wissen, weil der Wegfall des Kindergeldes zu weiteren Nachteilen führen kann, wie dem Wegfall von Lohnbestandteilen im öffentlichen Dienst, der Kinderzulage bei der Eigenheimzulage, dem Freibetrag für Sonderbedarf von Kindern in der Berufsausbildung oder der geringeren zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten. Andererseits können Eltern bei Wegfall des Kindergeldes Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung bis zum Jahreshöchstbetrag von 7.680 Euro geltend machen. Ab 2010 beträgt der Höchstbetrag 8.004 Euro, zuzüglich Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;________________________________________________&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5355405687237147237?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5355405687237147237/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/auslandsstudium-des-kindes-kann.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5355405687237147237'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5355405687237147237'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/07/auslandsstudium-des-kindes-kann.html' title='Auslandsstudium des Kindes kann Kindergeld gefährden'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-3365221671275682507</id><published>2010-06-24T03:10:00.001-07:00</published><updated>2010-06-24T03:10:38.283-07:00</updated><title type='text'>Ferienzeit – Arbeitszeit</title><content type='html'>Die großen Sommerferien sind für viele Schüler die schönste Zeit des Jahres. In einigen Bundesländern sind bereits Ferien. Wer die Zeit nutzt und sich etwas dazu verdienen will, sollte sich vorab informieren. Denn die Höhe des Hinzuverdienstes und die Art entscheiden letztendlich nicht nur darüber, was im Portemonnaie verbleibt, sondern auch darüber, ob weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin gibt dazu Tipps.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kindergeld gewährt der Gesetzgeber unter anderem nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 8004 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wichtig ist zu wissen: Die Werbungskostenpauschale von 920 Euro oder höhere Werbungskosten sowie Sozialversicherungsbeiträge mindern die Bemessungshöhe. Wer übers Jahr BAföG oder Lehrlingsentgelt erhält, sollte besonders aufpassen und vor Aufnahme eines Ferienjobs gut rechnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wird auf Steuerkarte gearbeitet, werden in der Regel ab einem monatlichen Verdienst von mehr als 900 Euro Lohnsteuern abgezogen (Normalfall Steuerklasse I). Wurde die erste Steuerkarte bereits beim Ausbildungsbetrieb abgegeben, gibt es alternativ die Möglichkeit, eine weitere Steuerkarte zu beantragen. Diese kann problemlos beim zuständigen Gemeindeamt besorgt werden. Doch Achtung: Die Versteuerung erfolgt dann mit der Steuerklasse VI und Steuern werden bereits bei geringem Lohn fällig. Wenn mit dem Arbeitgeber ein sogenannter Minijob mit einem Verdienst bis 400 Euro monatlich vereinbart wird, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernehmen. Für den Ferienjobber gibt es in diesem Fall keine Abzüge, auch nicht für die Sozialversicherung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-3365221671275682507?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/3365221671275682507/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/06/ferienzeit-arbeitszeit.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3365221671275682507'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3365221671275682507'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/06/ferienzeit-arbeitszeit.html' title='Ferienzeit – Arbeitszeit'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-503431350375313255</id><published>2010-06-13T01:51:00.000-07:00</published><updated>2010-06-13T01:51:22.245-07:00</updated><title type='text'>Praktikableres Steuerrecht an Stelle großer Steuerreform  Politik, Gerichtsbarkeit und Finanzverwaltung auf dem NVL-Verbandstag</title><content type='html'>Begrenzte finanzielle Spielräume lassen eine grundlegende Reform der Einkommensteuer in dieser Wahlperiode nicht zu. Die Marschrichtung des Bundesfinanzministeriums geht daher in Richtung struktureller Steuervereinfachungen im bestehenden System. Ankündigungen, die beim Verbandstag des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine  (NVL) im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin auf das Wohlwollen der Vertreter der 130 Mitgliedervereine der bundesweit agierenden Dachorganisation stießen. Sie wurden darüber hinaus auch von Vertretern der Finanzgerichtsbarkeit, der Steuerverwaltung, sowie Parteienvertretern von Regierung und selbst der Opposition befürwortet. Ein "großen Wurf" im Einkommensteuerrecht hat unter den obwaltenden Umständen keine Befürworter. "Arbeitnehmer-Steuerpolitik in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise"- gleichzeitig Motto des Verbandstags und Titel einer Podiumsdiskussion - soll sich zukünftig an den Eckpunkten der Einnahmesicherung und der Schaffung von Wachstum und damit zukunftsorientierter Lenkungswirkung orientieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Änderungsfrequenz des bestehenden Einkommensteuerrechts herunterzusetzen, wertet Ralph Brinkhaus,  Mitglied der CDU-CSU-Bundestagsfraktion und des Finanzausschusses, bereits als eine erste Vereinfachung des Steuerrechts. Grundprobleme des Einkommensteuerrechts allerdings sei, dass eine hundertprozentige Einzelfallgerechtigkeit angestrebt werde. Für den Diplom-Ökonomen und Steuerberater ein Ding der Unmöglichkeit. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Politik der kleine Schritte in Sachen Steuervereinfachung findet nach Aussage von Nicolette Kressl, der finanzpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion auch die Zustimmung ihrer Fraktion: "Wir haben die Schuld einer ernsthaften Prüfung. "Die Bringschuld der Veränderungsvorschläge liege jedoch bei der Regierung. Diese setzt auf Vereinfachungen in den Bereichen Besteuerungsverfahren, Verwaltungsverfahren und materielles Steuerrecht. "Wir haben dabei den Anspruch, die Praktikabilität gesetzlicher Regelungen für Steuerpflichtige, Beraterschaft und Finanzverwaltung zu verbessern", betonte Jörg Kreusl vom BMF in Vertretung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk. Materielle Steuerrechtsvereinfachungen sollen vor allem durch den verstärkten Einsatz von Typisierungen und Pauschalierungen bei der Einkommensermittlung erreicht werden, die jedoch realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde zu legen haben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pauschalen, so auch die Forderung von NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft, seien nur dort festzulegen, wo sie tatsächlich Aufwand vereinfachend erfassten. Pauschalen und Freibeträge müssen zielgenau Aufwendungen abdecken. Mitnahmeeffekte und Doppelbegünstigungen in Verbindung mit steuerfreien Erstattungen seien zu vermeiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Arbeit wird uns nicht ausgehen", sieht Professor Dr. Joachim Kanzler, Vorsitzender Richter des 6. Senats beim Bundesfinanzhof (BFH), auch in Zeiten angestrebter Steuervereinfachungen weiterhin juristischen Klärungs- und Erläuterungsbedarf. Schon seit siebziger Jahren habe es immer wieder Bestrebungen von Steuervereinfachungen gegeben, mit meist minderem Erfolg, ließ Willi Reinemann, als ehemaliger Finanzamtsleiter und Leiter der Thüringer Steuerverwaltung auch ein Mann der Praxis, Skepsis gegenüber dem "Heilmittel" Steuervereinfachung erkennen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums ist auf "dem sicherlich langen Weg zu wirksamer Steuervereinfachung" ein Zusammenwirken aller Beteiligter, insbesondere auch der Praktiker aus Wirtschaft und Verwaltung unverzichtbar. Als Grundlage dieser Zusammenarbeit nennt das Ministerium das NVL-Steuerkonzept für eine leistungsrechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung" in einem Atemzug mit dem Maßnahmenkatalog der Finanzminister der Länder. Man sehe Übereinstimmung in der grundsätzlichen Ausrichtung und werde die Vorschläge in die Überlegungen einbeziehen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Steuerpolitik - so die aktuelle Fortschreibung der NVL- Konzeption - ist neben der Funktion der Einnahmeerzielung auch Wachstumspolitik. Dieser Grundsatz sei nicht nur bei der Unternehmensbesteuerung, sondern gleichermaßen auch bei der Einkommensbesteuerung zu beachten. Daher, so die NVL- Forderung,  müsse das Steuerrecht gezielt und kontinuierlich Bereiche wie Bildung und Familie fördern. Ziele, insbesondere die Familienförderung, die das Bundesfinanzministerium über das Konjunkturpaket II mit der Anhebung des Grundfreibetrags und durch das Wachstumsbescheunigungsgesetz mit Anhebung der Kinderfreibeträge sowie der Erhöhung des Kindergeldes realisiert sieht. Zustimmung erntete bei der NVL   -Podiumsdiskussion zudem die Absicht der Bundesregierung, Leistungen im  Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht zu harmonisieren und auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der von NVL- Verbandsprecher Ingo Bettels moderierten Diskussionsrunde sprach sich Professor Kanzler allerdings gegen unsystematische Eingriffe in das Steuerrecht aus, zumal diese wie das Beispiel des verminderten Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe zeige, die Steuermoral untergrabe. Die Rücknahme dieses Steuerprivilegs nannte Nicoletta Kressl "ihren Lieblingskonsolidierungsvorschlag". Der Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes steht auf Wunsch der Bundestagsfraktionen auf dem Prüfstand. Eine wissenschaftliche Studie soll Strukturen von Regel- und ermäßigten Steuersätzen bewerten und Handlungsempfehlungen für eine zukünftige Ausgestaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes  unter Berücksichtigung der geltenden EU-Rechtslage aufzeigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;__________________________________________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-503431350375313255?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/503431350375313255/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/06/praktikableres-steuerrecht-stelle-groer.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/503431350375313255'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/503431350375313255'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/06/praktikableres-steuerrecht-stelle-groer.html' title='Praktikableres Steuerrecht an Stelle großer Steuerreform  Politik, Gerichtsbarkeit und Finanzverwaltung auf dem NVL-Verbandstag'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-8028374198119877904</id><published>2010-05-21T03:31:00.000-07:00</published><updated>2010-05-21T04:18:28.314-07:00</updated><title type='text'>Einkommensteuererklärung 2009 ist bis 31.05.2010 abzugeben</title><content type='html'>Einkommensteuererklärung 2009 - die Zeit läuft – doch Banken und Finanzbehörden haben Probleme&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nur noch wenige Tage, dann müssen Erklärungspflichtige ihre Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr beim Finanzamt eingereicht haben. Doch sowohl Banken als auch die Finanzverwaltung sind darauf mehr schlecht als recht eingestellt, kritisiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der pflichtbewusste Steuerzahler hat seit Wochen seine &lt;a target="_blank" href="http://www.steuerratgeber-online.de/"&gt;Steuererklärung &lt;/a&gt;fertig gestellt. Nur eins fehlt noch – die Steuerbescheinigung der Bank. Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind ab Veranlagung 2009 in der Regel nicht mehr zu erklären, weil mit der Abgeltungsteuer alles „abgegolten“ ist. In einigen Fällen müssen Kapitalerträge jedoch weiterhin erklärt werden und nicht selten lohnt es sich auch, diese freiwillig anzugeben. Geld zurück kann es dann geben, wenn die Kapitalerträge gar nicht oder ungünstig frei gestellt wurden, weitere Freibeträge zum Tragen kommen oder der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt – wie bei Rentnern, Geringverdienern oder Berufsanfängern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige Banken haben allerdings Probleme mit der Erstellung und rechtzeitigen Versendung der Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge. Doch ohne diese Bescheinigung gibt es vom Finanzamt nichts zurück. Wer Kapitalerträge erklären muss, kann seiner Pflicht nicht nachkommen. Da hilft nur, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel wird dies nach Auskunft des Verbandes bei entsprechender Begründung ohne weiteres gewährt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kurios ist, dass sogar die Finanzverwaltung Einkommensteuererklärungen mit der Anlage KAP noch nicht reibungslos verarbeiten kann. Ursache sind technische Schwierigkeiten oder fehlende Angaben. Für etliche Steuerzahler heißt es dann leider, länger auf die Steuererstattung warten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu gibt es in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-8028374198119877904?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/8028374198119877904/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/05/einkommensteuererklarung-2009-ist-bis.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8028374198119877904'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8028374198119877904'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/05/einkommensteuererklarung-2009-ist-bis.html' title='Einkommensteuererklärung 2009 ist bis 31.05.2010 abzugeben'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-1869257417040779327</id><published>2010-04-26T03:18:00.001-07:00</published><updated>2010-04-26T03:19:28.593-07:00</updated><title type='text'>Dieses Blog wurde verschoben.</title><content type='html'>&lt;br /&gt;       Dieses Blog befindet sich nun unter http://steuerarten.blogspot.com/.&lt;br /&gt;       Sie werden in 30 Sekunden automatisch weitergeleitet oder können dazu &lt;a href='http://steuerarten.blogspot.com/'&gt;hier&lt;/a&gt; klicken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;       Wenn Sie ein Feed-Abonnent sind, aktualisieren Sie Ihr Feed-Abonnement bitte auf&lt;br /&gt;       http://steuerarten.blogspot.com/feeds/posts/default.&lt;br /&gt;  &lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-1869257417040779327?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://steuerarten.blogspot.com/' title='Dieses Blog wurde verschoben.'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/1869257417040779327/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/dieses-blog-wurde-verschoben.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1869257417040779327'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1869257417040779327'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/dieses-blog-wurde-verschoben.html' title='Dieses Blog wurde verschoben.'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-2817058492288980878</id><published>2010-04-23T05:39:00.000-07:00</published><updated>2010-04-23T05:39:39.040-07:00</updated><title type='text'>Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß</title><content type='html'>Mit Urteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Neuregelung zur Besteuerung der Alterseinkünfte grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Die Steuerbescheide bleiben jedoch laut Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in diesem Punkt weiterhin vorläufig. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit 2005 ist die Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Der Besteuerungsanteil wurde für gesetzliche Altersrenten angehoben und steigt seitdem für Neurentner jährlich um zwei Prozent. Ab 2040 sind Neurenten in voller Höhe steuerpflichtig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums müssen derzeit nur ca. 1/4 der Rentnerhaushalte eine Erklärung abgeben. Durch die Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils steigt jedoch jährlich die Zahl der Rentner, die zur Abgabe verpflichtet sind und auch die Zahl derjenigen, die Steuern zahlen müssen. Ein allein stehender Rentner musste sich 2005 bei einer Bruttoaltersrente von ca. 18.900 Euro im Jahr ohne Nebeneinkünfte noch keine Gedanken um eine Einkommensteuererklärung machen. Wer dagegen zum 1. Januar 2009 neu Altersrente in gleicher Rentenhöhe bezieht, muss bereits mit einer kräftigen Steuernachzahlung von rund 600 Euro rechnen, wenn keine Steuer mindernde Ausgaben, wie zum Beispiel für bestimmte Versicherungen, Spenden, Arztrechnungen oder die Haushaltshilfe geltend gemacht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Noch sind die Rentenbezugsmitteilungen nicht in allen Bundesländern ausgewertet, so dass die Aufforderungen der Finanzämter zur Abgabe einer Steuererklärung noch für viele Rentner ausbleiben. Doch in den nächsten Wochen und Monaten dürften die Daten ausgewertet sein und Aufforderungen bis rückwirkend 2005 können dann bei einigen Rentnern für Aufregung sorgen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt daher Rentnern, die bisher ihrer Erklärungspflicht nicht nachgekommen sind, dies schnellstmöglich nachzuholen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-2817058492288980878?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/2817058492288980878/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/rentenbesteuerung-nach-dem.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2817058492288980878'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2817058492288980878'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/rentenbesteuerung-nach-dem.html' title='Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5477988570817822584</id><published>2010-04-12T03:05:00.000-07:00</published><updated>2010-04-12T03:05:06.494-07:00</updated><title type='text'>Kindergeld oder Unterstützungsleistungen für über 25-jährige Kinder</title><content type='html'>Die Ausbildung der Kinder ist mit dem 25. Lebensjahr nicht immer abgeschlossen. Kindergeld gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nur bis dahin und nicht weiter. Ist diese Altersbegrenzung zeitgemäß und wie können Eltern die finanzielle Unterstützung der Kinder abfedern? Hinweise dazu gibt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Kleine Kinder kleine Sorgen, große Kinder große Sorgen“, lautet ein altes Sprichwort, das an Aktualität nicht verloren hat. Viele Eltern müssen ihre Kinder weit über deren Volljährigkeit hinaus finanziell unterstützen. Grund dafür ist oft, dass die Ausbildung noch nicht abgeschlossen oder ein zweiter Bildungsweg eingeschlagen wurde. Bis zum 25. Geburtstag gibt es als staatliche Hilfe Kindergeld bzw. die steuerliche Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder. 2006 galt noch die Grenze von 27 Jahren. Diese Altersbegrenzung entsprach eher der heutigen Lebenssituation. Deshalb klagten Eltern gegen die Absenkung der Altersgrenze. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht noch aus. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt Betroffenen gegen noch nicht bestandskräftige Kindergeld- bzw. Einkommensteuerbescheide Einspruch einzulegen und mit Hinweis auf das Aktenzeichen III R 68/09 Ruhen bis zur Entscheidung des &lt;br /&gt;obersten deutschen Finanzgerichtes zu beantragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es gibt jedoch auch noch eine andere Möglichkeit, den Staat an den Kosten für die Ausbildung des Kindes zu beteiligen. Wenn kein Kindergeldanspruch besteht, können die Unterstützungsleistungen über die Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lebt das Kind noch im Haushalt der Eltern, sind ohne Nachweis monatlich 640 Euro absetzbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;______________________________________________&lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5477988570817822584?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5477988570817822584/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/kindergeld-oder-unterstutzungsleistunge.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5477988570817822584'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5477988570817822584'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/kindergeld-oder-unterstutzungsleistunge.html' title='Kindergeld oder Unterstützungsleistungen für über 25-jährige Kinder'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-8594124404158993499</id><published>2010-04-01T03:48:00.000-07:00</published><updated>2010-04-01T03:48:07.301-07:00</updated><title type='text'>Einkommensteuererklärung – Pflicht oder Kür</title><content type='html'>Es sind nur noch wenige Wochen, bis für viele Steuerpflichtige die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 abläuft. Stichtag für alle, die eine Erklärung abgeben müssen, ist grundsätzlich der 31. Mai des Folgejahres. Alle anderen können sich bis zu sieben Jahre Zeit lassen. Viele wissen jedoch nicht, ob sie eine Erklärung einreichen müssen. Dass nicht nur Gewerbetreibende oder Selbständige ihr Einkommen erklären müssen, ist nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) nicht allen bekannt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss laut Einkommensteuergesetz grundsätzlich sein Einkommen erklären. Die Abgabeverpflichtung bei Arbeitnehmern wird an ganz bestimmte steuerliche Sachverhalte gekoppelt. Wer zum Beispiel gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern tätig ist (Steuerklasse VI) oder so genannte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr neben Arbeitslohn bezogen hat, muss eine Erklärung einreichen. Bereits hier stellt sich die Frage, welche Einnahmen Lohnersatzleistungen sind. Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld gehören dazu, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) jedoch nicht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer bereits im laufenden Jahr weniger Lohnsteuern zahlen will, kann sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. Das hat jedoch zur Konsequenz, eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Ebenfalls in der Pflicht ist der, der eine Abfindung oder eine andere Entschädigung erhalten hat. Das sind jedoch noch längst nicht alle Konstellationen, die eine Abgabe nach sich ziehen. Außerdem reicht es, wenn nur einer der aufgeführten Tatbestände gegeben ist. Da sich die individuellen Verhältnisse auch jährlich ändern können, stellt sich auch die Frage nach der Erklärungspflicht jedes Jahr neu.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Besonderheit gilbt es bei Nicht-Arbeitnehmern, zum Beispiel Rentnern. Diese sind bereits dann zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn die Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze ist der Grundfreibetrag, der vom Gesetzgeber festgelegt wird und sich daher mitunter auch jährlich ändert. Bis 2008 betrug der Grundfreibetrag noch 7.664 Euro, 2009 bereits 7.834 Euro und ab diesem Jahr 8.004 Euro. Dabei gelten für Verheiratete die doppelten Beträge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verband rät daher allen, die sich unsicher sind, ob sie eine Erklärung abgeben müssen oder nicht, sich zu informieren. Lohnsteuerhilfevereine sind für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose kompetente Ansprechpartner. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;________________________________________________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-8594124404158993499?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/8594124404158993499/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/einkommensteuererklarung-pflicht-oder.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8594124404158993499'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8594124404158993499'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/04/einkommensteuererklarung-pflicht-oder.html' title='Einkommensteuererklärung – Pflicht oder Kür'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5445257236165889573</id><published>2010-03-17T06:32:00.001-07:00</published><updated>2010-03-17T06:32:56.230-07:00</updated><title type='text'>BFH – Urteile zur steuerlichen Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen</title><content type='html'>Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) macht auf aktuell vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte Urteile zur umstrittenen Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen aufmerksam. Danach ist der begrenzte Abzug von Beiträgen zur Rentenvorsorge im Rahmen der Sonderausgaben verfassungsgemäß. Der Verband rechnet jedoch in der Zukunft mit weiteren Verfahren, da eine eventuelle Doppelbesteuerung von Renten nicht ausgeschlossen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rentenversicherungsbeiträge gehören zu den begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben. Gegen diese eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit wehrte sich zum Beispiel ein nichtselbständig tätiger Steuerberater und begehrte den Eintrag eines Freibetrages auf seiner Steuerkarte für seine Beiträge zur Rentenvorsorge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies verwehrt der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 2009 - X R 28/07. Zwar gehören Rentenbeiträge wegen der Versteuerung der Renteneinnahmen zu den Erwerbsaufwendungen, dem Gesetzgeber stehe es jedoch frei, diese dennoch den Sonderausgaben zuzuordnen. Der beschränkte Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Sonderausgaben sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Eintrag eines Freibetrages für Altersvorsorgeaufwendungen käme nicht in Betracht und verstoße nicht gegen die Verfassung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BFH hat aber ausdrücklich offen gelassen, welche Konsequenzen sich aus einer möglichen Doppelbesteuerung ergeben. Dies wäre jedoch erst bei Rentenzufluss zu prüfen, auch wenn bereits heute erkennbar ist, dass zum Beispiel beim Kläger eine Doppelbesteuerung zutreffen könnte. Bei einem voraussichtlichen Rentenbezug nach 2039 wird der Kläger seine spätere Rente voraussichtlich voll versteuern müssen. Im Streitjahr 2005 konnten jedoch nur 60 Prozent der Gesamtbeiträge und 20 Prozent der eigenen Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Streitfälle zur Rentenbesteuerung sind daher nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine in Zukunft vorprogrammiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BFH hat auch den begrenzten Abzug weiterer Vorsorgeaufwendungen als verfassungskonform eingestuft. Diese Aussage bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf die bis 2009 geltende Rechtslage. Offen bleibt deshalb der Wegfall des Abzugs beispielsweise der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab 2010, wenn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr als 1.900 Euro/ 2.800 Euro betragen. Der BFH führt zwar aus, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht der Existenzsicherung dienen, sondern Lohnersatzleistungen sind. Dabei wird jedoch nach Ansicht des Verbandes nicht berücksichtigt, dass ausgezahltes Arbeitslosengeld auch der Grundabsicherung dient – es wird nicht zusätzlich zur Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gezahlt. Außerdem handelt es sich um eine Zwangsabgabe und damit um gebundenes Einkommen. Auch hier kann nach Ansicht des Verbandes mit weiteren Verfahren gerechnet werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5445257236165889573?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5445257236165889573/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/bfh-urteile-zur-steuerlichen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5445257236165889573'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5445257236165889573'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/bfh-urteile-zur-steuerlichen.html' title='BFH – Urteile zur steuerlichen Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-6443586912345136290</id><published>2010-03-15T04:16:00.001-07:00</published><updated>2010-03-15T04:16:47.129-07:00</updated><title type='text'>Steuervorteile für Lebensgemeinschaften</title><content type='html'>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem weiteren Urteil höhere Abzugsbeträge für Unterhaltsaufwendungen bei unverheirateten Paaren anerkannt (Aktenzeichen VI R 64/08). Die von der Finanzverwaltung vorgenommene Kürzung auf eine so genannte Opfergrenze kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen, so die Entscheidung des BFH. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. erläutert, welche Steuervorteile  geltend gemacht werden können. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während Ehepaare meist eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden unverheiratete Paare nach dem ungünstigeren Grundtarif besteuert. Der Nachteil kommt bei unterschiedlich hohen Einkommen zum Tragen und ist am größten, wenn ein Partner gar nicht berufstätig ist. Als Ausgleich kann der Partner jedoch Aufwendungen für den Unterhalt des Partners steuerlich geltend machen. Weil die Lebenspartner zusammen wirtschaften, wird kein Zahlungsnachweis benötigt. Vielmehr kann stets der Höchstbetrag von 7.680 Euro, ab dem Steuerjahr 2010 sogar 8.004 Euro geltend gemacht werden. Der Betrag wird nur gekürzt, wenn der Partner eigenes Einkommen von mehr als 624 Euro oder größeres Vermögen hat. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung häufig eine weitere Kürzung vorgenommen und den Abzugsbetrag auf eine bestimmte Einkommenshöhe des Unterhalt leistenden Partners, die so genannte Opfergrenze gekürzt. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen, zuletzt in einer Entscheidung vom 17. Dezember 2009 diese Kürzung für unzulässig erklärt. Nach den Grundsätzen des obersten Finanzgerichts ist davon auszugehen, dass die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens dem Partner als Unterhaltsleistung zugute kommt. Der Steuerabzug ist lediglich auf die gesetzliche Grenze von 7.680 Euro beschränkt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schwieriger wird die Berechnung des Abzugsbetrags, wenn im Haushalt noch unterhaltsberechtigte Kinder leben. Hier soll ein nach dem Alter gestaffelter Unterhaltsbetrag beim Kind angerechnet werden. Unterhalt für das Kind wirkt sich steuerlich jedoch nur direkt aus, wenn kein Kindergeldanspruch besteht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Steuerpflichtige im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;_______________________________________________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-6443586912345136290?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/6443586912345136290/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/steuervorteile-fur-lebensgemeinschaften.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6443586912345136290'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6443586912345136290'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/steuervorteile-fur-lebensgemeinschaften.html' title='Steuervorteile für Lebensgemeinschaften'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-4803244174385252759</id><published>2010-03-05T02:54:00.000-08:00</published><updated>2010-03-05T02:54:02.382-08:00</updated><title type='text'>Vorläufigkeitskatalog in Einkommensteuerbescheiden erweitert Ist der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß?</title><content type='html'>Der Vorläufigkeitskatalog ist um einen weiteren Punkt erweitert worden. Strittig ist die Frage, ob der begrenzte Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß ist. Beim Bundesfinanzhof ist dazu ein Verfahren anhängig, das von einem Mitgliedsverein des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfeverein (NVL) - der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ aus Neustadt an der Weinstraße geführt wird. Nach Information des Verbandes ist es nunmehr jedoch nicht mehr erforderlich, in diesem Punkt Einspruch einzulegen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Vorfeld hatte sich der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ für sein Mitglied – ein Elternpaar aus Sachsen - vor dem Finanzgericht eingesetzt und gegen den begrenzten Abzug von Kinderbetreuungskosten geklagt.&lt;br /&gt;Das Finanzamt erkannte entsprechend der derzeitigen Gesetzeslage nur 2/3 der Kosten an. Die Kläger argumentierten, dass die Aufwendungen beruflich bedingt waren, weil eine Berufstätigkeit ohne Betreuung des Kindes nicht möglich gewesen wäre. Daher müssen die Aufwendungen unbegrenzt abzugsfähig sein. Da auch die Klage erfolglos blieb, wurde Revision (Aktenzeichen: III R 67/09) eingelegt. Steuerpflichtige konnten sich bei Kürzung der Kinderbetreuungskosten mit einem Einspruch auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren berufen und Verfahrensruhe bis zur &lt;br /&gt;Entscheidung beantragen.&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Eltern im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im &lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;________________________________________________&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-4803244174385252759?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/4803244174385252759/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/vorlaufigkeitskatalog-in.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4803244174385252759'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4803244174385252759'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/03/vorlaufigkeitskatalog-in.html' title='Vorläufigkeitskatalog in Einkommensteuerbescheiden erweitert Ist der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-7694999298498249400</id><published>2010-02-19T05:22:00.000-08:00</published><updated>2010-02-19T05:22:00.262-08:00</updated><title type='text'>Einkommensteuererklärung 2009  Wann muss und wann sollte eine Anlage KAP abgegeben werden?</title><content type='html'>Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfällt für die meisten Sparer die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP (Kapitalerträge). In einigen Fällen schreibt der Gesetzgeber jedoch die Erklärung der Zinsen vor. Außerdem kann es nach Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) sinnvoll sein, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der Abgeltungsteuer seit 2009 sind Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro (alleinstehend/ verheiratet) abgegolten und müssen nicht mehr mit der Einkommensteuererklärung erklärt werden. Die Banken führen bei Übersteigen des Grenzbetrages automatisch 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an den Fiskus ab. Die Abgabe einer Anlage KAP entfällt damit. Doch auch im Steuerrecht bestätigen Ausnahmen die Regel – wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin erklärt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So schreibt der Gesetzgeber die Erklärung der vereinnahmten Zinsen und anderer Kapitalerträge vor, wenn bestimmte steuerliche Vergünstigungen geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Kosten für Medikamentenzuzahlungen, die Brille, den Zahnersatz oder Scheidungskosten berücksichtigt werden sollen. Aber auch zur Ermittlung der absetzbaren Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines auszubildenden volljährigen Kindes im Zusammenhang mit dem Kindergeld sind Zinseinnahmen über dem Sparerpauschbetrag weiterhin anzugeben. Wer kirchensteuerpflichtig ist und der Bank keinen Auftrag zur Abführung der anteiligen Kirchensteuer erteilt hat, muss auch die Anlage KAP ausfüllen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für viele Steuerzahler kann es von Vorteil sein, die Zinseinnahmen freiwillig mit der Anlage KAP aufzulisten. So können Steuerpflichtige mit einem geringen persönlichen Steuersatz davon profitieren. Die Erklärung der Zinsen rechnet sich aber auch, wenn Gewinne mit Verlusten verrechnet oder der Altersentlastungsbetrag angerechnet werden soll. Ein Altersentlastungsbetrag kann im Folgejahr des vollendeten 64. Lebensjahr berücksichtigt werden und kommt somit vorrangig Rentnern zu Gute. Wer keinen oder einen unzureichenden Freistellungsauftrag erteilt hat, sollte ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen, rät der Verband. Die Angabe der Kapitaleinkünfte ist auch bei hohen Spendenzahlungen von Vorteil, weil der absetzbare Betrag mit der Höhe der Einkünfte steigt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort auf die Frage, ob Kapitalerträge erklärt werden müssen oder sollten, erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP besteht, wenn:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;keine Kirchensteuer trotz Religionszugehörigkeit entrichtet wurde, &lt;br /&gt;Abgeltungsteuer nicht einbehalten wurde,&lt;br /&gt;- z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen&lt;br /&gt;- Erträgen aus Privatdarlehen&lt;br /&gt;- Zinsen aus Steuererstattungen und Rentennachzahlungen&lt;br /&gt;- bei unzutreffender Freistellung (NV-Bescheinigung) &lt;br /&gt;Kapitaleinkünfte mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern sind,&lt;br /&gt;- z.B. bei Zinsen aus Privatdarlehen an Angehörige, wenn der Darlehensnehmer&lt;br /&gt;  diese als Werbungskosten absetzen kann (z.B. bei Wohneigentum) &lt;br /&gt;Guthabenzinsen aus Bausparverträgen, die im Zusammenhang mit einem Darlehen für eine Vermietung stehen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine freiwillige Abgabe der Anlage KAP lohnt sich bei: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;einem niedrigen persönlichen Steuersatz, &lt;br /&gt;Anrechnung des Altersentlastungsbetrages, &lt;br /&gt;Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen (vor 2009), &lt;br /&gt;nicht ausgenutztem Sparerpauschbetrag, &lt;br /&gt;zu geringem oder nicht erteiltem Freistellungsauftrag, &lt;br /&gt;Verrechnung von Verlusten mit Erträgen bei unterschiedlichen Banken, &lt;br /&gt;nachträglicher Anrechnung ausländischer Quellensteuer oder Zinseinbehalt nach der&lt;br /&gt;ZIV (Zinsinformationsverordnung), &lt;br /&gt;Schätzung des Gewinnes mit der Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent bei Wertpapierverkäufen, &lt;br /&gt;Nichtberücksichtigung der Verkaufskosten von Wertpapieren bei der Gewinnermittlung. &lt;br /&gt;________________________________________________ &lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-7694999298498249400?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/7694999298498249400/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/02/einkommensteuererklarung-2009-wann-muss.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/7694999298498249400'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/7694999298498249400'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/02/einkommensteuererklarung-2009-wann-muss.html' title='Einkommensteuererklärung 2009  Wann muss und wann sollte eine Anlage KAP abgegeben werden?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-8245076420672688594</id><published>2010-02-05T06:13:00.001-08:00</published><updated>2010-02-05T06:13:34.353-08:00</updated><title type='text'>Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof zum begrenzten steuerlichen Abzug von Kinderbetreuungskosten</title><content type='html'>Mit der Frage, ob der begrenzte Abzug von Kinderbetreuungskosten vereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen ist, beschäftigt sich derzeit der Bundesfinanzhof  (BFH). Betroffenen Eltern empfiehlt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin, die Betreuungskosten in voller Höhe geltend zu machen und bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einzulegen und Verfahrensruhe zu beantragen. Das Aktenzeichen lautet III R 67/09.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kinderbetreuungskosten können in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und den jeweiligen beruflichen Verhältnissen der Eltern wie Werbungskosten, Betriebsausgabe oder als Sonderausgaben mit 2/3 der Kosten bis maximal 4.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. &lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Ein Elternpaar aus Sachsen beantragte mit der Steuererklärung die gesamten Kinderbetreuungskosten wie Werbungskosten. Das Finanzamt erkannte nur die gesetzlich vorgeschriebenen 2/3 an. Daraufhin legten die Eltern Klage beim Sächsischen Finanzgericht ein, bekamen jedoch wieder kein Recht. Die Kläger gaben jedoch nicht auf und legten Revision ein. In der Begründung führen sie an, dass ohne die Kinderbetreuung eine einkommensteuerpflichtige Einkünfteerzielung nicht möglich sei. Die Begrenzung der abziehbaren Kosten sei verfassungswidrig, da sie gegen das objektive Nettoprinzip verstoße. Notwendige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten müssen in voller Höhe absetzbar sein. &lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Berufstätige Eltern, die von einer eventuellen positiven Entscheidung des BFH profitieren wollen, sollten nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) die gesamten Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung erklären. Bei Ablehnung rät der Verband, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das Aktenzeichen (III R 67/09) zu beantragen. &lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erhalten Eltern im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: &lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-8245076420672688594?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/8245076420672688594/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/02/anhangiges-verfahren-beim.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8245076420672688594'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/8245076420672688594'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/02/anhangiges-verfahren-beim.html' title='Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof zum begrenzten steuerlichen Abzug von Kinderbetreuungskosten'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-3782475117001210835</id><published>2010-01-29T03:09:00.000-08:00</published><updated>2010-01-29T03:15:13.527-08:00</updated><title type='text'>Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine konkretisiert</title><content type='html'>Mit Erlass vom 15. Januar 2010 haben die obersten Finanzbehörden der Länder den Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine neu geregelt. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin begrüßt die Änderung, die vom Verband initiiert wurde und unterstreicht, dass nun Klarheit hinsichtlich der Beratungsbefugnis bei Veräußerungsgeschäften besteht. Damit können die Lohnsteuerhilfevereine mehr Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lohnsteuerhilfevereine sind kompetente Helfer für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose. Die Befugnis der Vereine ist auf arbeitnehmerspezifische Bereiche eingegrenzt. Deshalb können die Vereine bei der Einkommensteuererklärung keine Hilfe leisten, wenn Einkünfte aus gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit oder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen zu erklären sind. Das ist auch dann der Fall, wenn nur geringe Einnahmen neben der Arbeitnehmertätigkeit bezogen wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige Ausnahmen lässt der Gesetzgeber jedoch zu. Betragen die Nebeneinnahmen aus anderen Einkunftsarten, zum Beispiel aus einer Vermietung oder Verpachtung, Kapitalvermögen oder aus einem Veräußerungsgeschäft im entsprechenden Jahr nicht mehr als 13.000 Euro/ 26.000 Euro (alleinstehend/ verheiratet), sind die Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung befugt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei Veräußerungsgeschäften, wie beim Verkauf von Wertpapieren oder auch Grundstücken waren sich Finanzverwaltung und steuerliche Berater bisher uneins darüber, ob der Veräußerungserlös oder der Gewinn ausschlaggebend für den Grenzwert ist. Die Finanzverwaltung ging davon aus, dass der gesamte Veräußerungserlös zu Grunde zu legen ist. Die Zahl der Arbeitnehmer, die steuerlich von den Vereinen nicht mehr beraten werden dürften, würde in Zukunft steigen, weil ab 2009 erworbene Wertpapiere unabhängig von der Besitzdauer bei der Veräußerung steuerlich zu erfassen sind. Die Beratungsbefugnis wäre dann bereits nicht mehr gegeben, wenn Wertpapiere von mehr als 13.000 bzw. 26.000 Euro veräußert oder auch nur anders angelegt werden. Der Neue Verband begrüßt daher den Erlass, da nun klargestellt wird, dass in diesen Fällen bei der Ermittlung des Grenzbetrages der Wertzuwachs und nicht der gesamte Veräußerungserlös maßgeblich für die Beratungsbefugnis ist. Nach Ansicht des Verbandes können damit weiterhin viele Arbeitnehmer und Rentner die Hilfeleistung der Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-3782475117001210835?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/3782475117001210835/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/beratungsbefugnis-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3782475117001210835'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/3782475117001210835'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/beratungsbefugnis-der.html' title='Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine konkretisiert'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5821002139931497790</id><published>2010-01-22T04:46:00.001-08:00</published><updated>2010-01-22T04:46:47.379-08:00</updated><title type='text'>Mit IT-Unterstützung Steuerverwaltung und Steuerbürger von Bürokratie entlasten!</title><content type='html'>Ab dem Jahr 2012 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte! An ihre Stelle tritt der elektronische Lohnsteuerabzug mittels einer zentralen elektronischen Datenbank, auf die Unternehmer, Arbeitnehmer und Finanzämter zugreifen können. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale trägt maßgeblich zum Bürokratieabbau bei, betonte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer bei der Delegiertenversammlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. am Donnerstag (21.1.) in Bamberg.&lt;br /&gt;Von der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte sind nach den Angaben von Pschierer 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland direkt oder indirekt betroffen. Auf Grund der gravierenden Änderungen werde deshalb derzeit ein Kommunikationskonzept erstellt, um die Beteiligten frühzeitig und umfassend über die Verfahrensumstellung zu informieren. Pschierer: An dieser Stelle darf ich Sie als wichtiger und verlässlicher Partner für die Finanzverwaltung um Ihre Unterstützung bitten, damit künftig das elektronische Lohnsteuerermäßigungsverfahren genauso reibungslos läuft wie das bisher papiergebundene. Mit der Umstellung sollen ferner die Finanzämter für alle Eintragungen und Änderungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig werden. Damit entfällt für viele ein zusätzlicher Gang&lt;br /&gt;zur Kommune.&lt;br /&gt;Von entscheidender Bedeutung für künftige Entlastungen von Bürokratie sei die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch eine Weiterentwicklung der IT-Unterstützung in den Finanzämtern und der Ausbau der eGovernment- Projekte, betonte Pschierer, der auch IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung ist. Ziel sei dabei unter anderem, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Pflichten einfacher und bequemer erledigen können und der Steuervollzug noch effektiver und effizienter werde. Der Bürger soll die Möglichkeit erhalten, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren. Ein weiteres Ziel sei die Möglichkeit der Erstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten auf elektronischem Weg. Im Besteuerungsverfahren seien große Vereinfachungspotenziale vorhanden. Der Bürokratieabbau muss an oberster Stelle stehen, da dies auch ein rasch wirkender Wachstumsimpuls ist, der nichts kostet, betonte Pschierer.&lt;br /&gt;Die Lohnsteuerhilfevereine würden ihre Mitglieder nicht nur sicher durch das Dickicht von steuerlichen Vorschriften führen. Sie seien stets ein wichtiger und verlässlicher Partner für die Bayerische Finanzverwaltung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;PRESSEMITTEILUNG&lt;br /&gt;Bayerisches Staatsministerium der Finanzen&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5821002139931497790?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5821002139931497790/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/mit-it-unterstutzung-steuerverwaltung.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5821002139931497790'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5821002139931497790'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/mit-it-unterstutzung-steuerverwaltung.html' title='Mit IT-Unterstützung Steuerverwaltung und Steuerbürger von Bürokratie entlasten!'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-9216579797788137859</id><published>2010-01-19T03:34:00.000-08:00</published><updated>2010-01-19T03:35:28.316-08:00</updated><title type='text'>Verbandsmitglied erkämpft verlängerte Abgabefrist für freiwillige Einkommensteuererklärungen</title><content type='html'>Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ aus Neustadt an der Weinstraße hat mit einer Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) erreicht, dass Antragsveranlagungen wie Pflichtveranlagungen sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden können. Bisher wurden Antragsveranlagungen bis maximal 2005 angenommen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die mit einer Steuererstattung rechnen, bisher jedoch ihre Erklärungen bis einschließlich 2003 noch nicht abgegeben haben, dies mit Hinweis auf das aktuelle BFH – Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09 nachzuholen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können einen Antrag auf Veranlagung stellen und damit eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Das war bis 2007 nur zwei Jahre rückwirkend möglich. Für Erklärungspflichtige endet dagegen die Frist erst nach sieben Jahren. Diese Ungerechtigkeit hielt der BFH bereits 2006 für verfassungswidrig. Einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht griff der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2008 vor und hob die Zweijahresbeschränkung auf. Antragsveranlagungen konnten damit rückwirkend bis zu vier Jahre, längstens jedoch bis zum Jahr 2005 eingereicht wurden. Weiter zurückliegende Jahre nahmen die Finanzämter nur dann an, wenn die Anträge bis zum 28.12.2007 vorlagen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der NVL - Mitgliedsverein „Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.“ erkämpfte mit dem vorliegenden BFH – Urteil die Annahme einer Erklärung für das Jahr 2004, obwohl diese erst nach dem Stichtag eingereicht wurde. In der Begründung führte das oberste deutsche Finanzgericht aus, dass Einschränkungen im Gesetz nicht zu erkennen wären. Einzige Voraussetzung für die Einreichung einer Erklärung vor 2005 sei nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass bis zum Stichtag über einen Antrag auf Veranlagung noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Das ist jedoch auch dann der Fall, wenn die Erklärung noch nicht eingereicht wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der NVL empfiehlt daher Steuerpflichtigen, die mit einer Erstattung für Jahre bis einschließlich 2003 rechnen und bisher noch keine Erklärung abgegeben haben, dies mit Hinweis auf vorliegendes BFH-Urteil nachzuholen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen sowie Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, Einreichung beim Finanzamt und Prüfung des Bescheides erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-9216579797788137859?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/9216579797788137859/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/verbandsmitglied-erkampft-verlangerte.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/9216579797788137859'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/9216579797788137859'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/verbandsmitglied-erkampft-verlangerte.html' title='Verbandsmitglied erkämpft verlängerte Abgabefrist für freiwillige Einkommensteuererklärungen'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-4269422058922542240</id><published>2010-01-12T03:07:00.000-08:00</published><updated>2010-01-12T03:08:36.730-08:00</updated><title type='text'>Aktuelles BMF - Schreiben enthält wichtige Regeln für Leiharbeiter</title><content type='html'>Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Frage des Vorliegens einer Auswärtstätigkeit bestätigt. Auswärts tätige Arbeitnehmer können erhöhte Werbungskosten für ihre Fahrten zu den Einsatzstellen sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Bei Leiharbeitern kam es dazu immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen. Das vorliegende BMF - Schreiben schafft nach Ansicht des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) weitgehend Klarheit. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sind Arbeitnehmer auswärts tätig, können erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden. Das betrifft sowohl höhere Fahrtkosten als auch Verpflegungsmehraufwendungen. Eine Auswärtstätigkeit liegt jedoch nur bei Arbeitnehmern vor, deren Tätigkeitsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Die Frage, wann eine regelmäßige Arbeitsstätte gegeben ist, wurde bisher unterschiedlich beantwortet. In Fällen der Leiharbeit und des Outsourcing kam es immer wieder zu Rechtstreitigkeiten. Mit zwei Urteilen (vom 10. Juli 2008 - VI R 21/07 und 9. Juli 2009 - VI R 21/08) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt. Das sei auch dann nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig eingesetzt wird. Diese Rechtsauffassung wird durch das BMF - Schreiben bestätigt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In bestimmten Fällen wird laut BMF - Schreiben die Arbeitsstätte des Kunden des Arbeitgebers dennoch zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Das sei dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer für die gesamte Dauer seines Arbeitsverhältnisses dem Entleiher überlassen wird, von Beginn an mit dem Ziel der späteren Anstellung beim Kunden des Arbeitgebers eingestellt wurde oder bei einem Wechsel des Arbeitgebers bei gleich bleibender Tätigkeitsstätte. Der Arbeitnehmer muss in den genannten Fällen nicht damit rechnen, an wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt zu werden und kann sich auf die neue Arbeitsstelle einrichten, heißt es in der Begründung. Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen bleibt dann verwehrt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verband weist jedoch darauf hin, dass der BFH auch in diesen Fällen eine Auswärtstätigkeit nicht ausschließt. Leiharbeitern und Steuerpflichtigen mit auswärtigen Tätigkeitsstätten empfiehlt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine bei Kürzungen durch die Finanzämter auch auf die BFH – Rechtsprechung zu verweisen oder steuerlichen Rat bei Vertretern der steuerberatenden Berufe einzuholen. Arbeitnehmer erhalten Hilfe im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;________________________________________________&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-4269422058922542240?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/4269422058922542240/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/aktuelles-bmf-schreiben-enthalt.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4269422058922542240'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4269422058922542240'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2010/01/aktuelles-bmf-schreiben-enthalt.html' title='Aktuelles BMF - Schreiben enthält wichtige Regeln für Leiharbeiter'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-4723551972031425847</id><published>2009-12-31T01:27:00.000-08:00</published><updated>2009-12-31T01:31:14.101-08:00</updated><title type='text'>Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ab 2010 können Ehegatten als Alternative zu den bisherigen Kombinationen III/V oder IV/IV die Steuerklasse IV plus Faktor nutzen. Mit der Steuerklasse IV plus Faktor können größere Steuernachzahlungen vermieden werden, die sich bei sehr hohen Lohnunterschieden zwischen den Ehegatten in den Steuerklassen III/V regelmäßig ergeben. Die Eintragung eines Faktors zur Steuerklasse IV können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt beantragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Ab 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge für die Grundversorgung und Pflegeversicherungsbeiträge unbegrenzt absetzbar. Der verbesserte Abzug wirkt sich bereits auf die Lohnsteuerbelastung im Januar aus, die Abzugsbeträge werden im Rahmen einer Vorsorgepauschale berücksichtigt. Privat krankenversicherte Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber dazu eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen. &lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Günstigerer Steuertarif&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Grundfreibetrag – der Betrag im Steuertarif, bis zu dem keine Steuern fällig werden – ist für 2010 um 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben worden. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Ehepaare haben das doppelte steuerfreie Existenzminimum von 16.008 Euro. Die Tarifeckwerte sind ebenfalls verschoben worden, so dass sich bis zum Höchststeuersatz bei gleichem Einkommen eine geringere Einkommensteuer ergibt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Höherer Abzug von Unterhaltsleistungen&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen waren bisher bis zu 7.680 Euro absetzbar. Ab dem Steuerjahr 2010 gilt hier ebenfalls ein Betrag von 8.004 Euro. Außerdem sind zusätzlich die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können 2010 ebenfalls höhere Beträge im Rahmen des Realsplittings als Unerhaltsleistungen geltend machen. Die bisherige Jahresobergrenze von 13.805 € erhöht sich um Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung des Unterhaltsempfängers. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Kindergeldanspruch&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Grenze der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder, bis zu der noch Kindergeldanspruch besteht, wenn sich die Kinder in Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten, ist für 2010 von bisher 7.680  Euro auf 8.004 Euro angehoben worden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Kindergeld/ Kinderfreibetrag&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das monatliche Kindergeld erhöht sich um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es monatlich 190 Euro Kindergeld und für jedes weitere 215. Gleichzeitig erhöhen sich die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Rürup – Rente&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beiträge in eine private Basis-Altersvorsorge, der sogenannten Rürup – Rente, sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahresrente steuerpflichtig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Höhere Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungsbeiträge&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2010 um 900 € auf 45.000 €. Die Grenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragen 66.000 € für Beschäftigte in den alten und 55.800 € in den neuen Bundesländern. Bis zu diesen Jahres-Bruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ebenfalls angehoben wurde die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie steigt für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2010 von 48.600 Euro auf 49.950 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitsloser als Mitglied in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert werden&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-4723551972031425847?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/4723551972031425847/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/steueranderungen-fur-arbeitnehmer-und.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4723551972031425847'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4723551972031425847'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/steueranderungen-fur-arbeitnehmer-und.html' title='Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-6263828104185934282</id><published>2009-12-18T07:08:00.001-08:00</published><updated>2009-12-18T07:08:43.459-08:00</updated><title type='text'>Wann können Steuerbescheide geändert werden?</title><content type='html'>Die Einspruchsstatistik des Bundesministeriums der Finanzen zeigt mit über 5 Millionen eingereichten Einsprüchen im Jahr 2008, dass sich Steuerpflichtige gegen fehlerhafte Bescheide zur Wehr setzen. Doch nicht immer ist ein Bescheid änderbar und ein Einspruch ist kein Allheilmittel. Wann Steuerbescheide geändert werden können und was zu beachten ist, darüber informiert nachfolgend der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzlich ist ein Einspruch binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides beim zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Zur Fristwahrung kann vorerst auf eine Begründung verzichtet werden, ist. Diese ist jedoch nachzuholen. Erfolgt das nicht, wird das Finanzamt nach Prüfung des Bescheides ablehnen. Wer Einspruch einlegt, sollte auch betroffen sein. Wurde zum Beispiel keine Steuer festgesetzt, liegt kein Beschwer vor und ein das Rechtsmittel hätte keine Aussicht auf Erfolg.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sind Steuerbescheide in bestimmten Punkten vorläufig gestellt, muss diesbezüglich in der Regel nicht reagiert werden. Der Vorläufigkeitskatalog umfasst derzeit elf anhängige Streitfälle. Sollte das entsprechende Gericht zugunsten des Klagenden entscheiden, sind meist von Amts wegen die Bescheide aller betroffenen Steuerpflichtigen rückwirkend zu ändern. Beispielhaft ist die Korrektur der Bescheide hinsichtlich der Kürzung der Pendlerpauschale.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Stellt die Finanzbehörde einen Steuerbehalt unter Vorbehalt der Nachprüfung, bleibt der gesamte Steuerbescheid bis zur Aufhebung offen. Sowohl der Steuerpflichtige als auch die Behörde haben in dieser Zeit Einfluss auf eine mögliche Änderung des Bescheides. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheides – in den meisten Fällen seitens der Finanzbehörde. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Behörde neue Tatsachen bekannt werden. Die Änderung des Bescheides erfolgt dann oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Neue Tatsachen können zum Beispiel nicht erklärte Einnahmen sein. Aber auch gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen dazu erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-6263828104185934282?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/6263828104185934282/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/wann-konnen-steuerbescheide-geandert.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6263828104185934282'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6263828104185934282'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/wann-konnen-steuerbescheide-geandert.html' title='Wann können Steuerbescheide geändert werden?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-4352891420471848091</id><published>2009-12-13T02:30:00.000-08:00</published><updated>2009-12-13T02:30:45.324-08:00</updated><title type='text'>Handwerkerrechnungen bereits 2008 bis zu 6.000 Euro absetzbar?</title><content type='html'>Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wird in einem derzeit anhängigen Verfahren zu entscheiden haben, ob Handwerkerrechnungen bereits ab dem Veranlagungsjahr 2008 mit dem erhöhten Betrag von 6.000 Euro absetzbar sind. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin und empfiehlt betroffenen Steuerpflichtigen Einspruch mit Hinweis auf das Aktenzeichen 3 K 2002/09 einzulegen und Ruhen bis zur Entscheidung zu beantragen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit 2003 sind haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Akzeptiert werden jedoch nur die Lohnkosten und das auch nur, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wurde. Barzahlungen werden nicht anerkannt, wie der Bundesfinanzhof entschied. An den Kosten für Handwerkerrechnungen beteiligt sich der Fiskus mit 20 Prozent von maximal 3.000 Euro. Die Steuerlast kann sich somit bis um bis zu 600 Euro verringern. Seit 2009 können Handwerkerrechnungen bis maximal 6.000 Euro eingereicht werden. Der Steuervorteil beträgt somit bis 1.200 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer 2008 hohe Kosten auf Grund umfangreicher Renovierungsarbeiten hatte, musste Abzüge hinnehmen. Nunmehr ist jedoch dazu beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 3 K 2002/09 ein Verfahren anhängig. Zu entscheiden ist, ob der Höchstbetrag von 6.000 Euro bereits rückwirkend für das Jahr 2008 zu berücksichtigen ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine rät Steuerpflichtigen, bei Kürzung der geltend gemachten Lohnkosten Einspruch einzulegen und Ruhen bis zur Entscheidung des Verfahrens zu beantragen. Nur so können rückwirkend  Ansprüche geltend gemacht werden. Von dieser Möglichkeit kann jedoch nur derjenige Gebrauch machen, der seinen Bescheid erst vor kurzem erhalten hat, da die Einspruchsfrist ein Monat nach Zugang abläuft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-4352891420471848091?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/4352891420471848091/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/handwerkerrechnungen-bereits-2008-bis.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4352891420471848091'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4352891420471848091'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/handwerkerrechnungen-bereits-2008-bis.html' title='Handwerkerrechnungen bereits 2008 bis zu 6.000 Euro absetzbar?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-4543360740070818542</id><published>2009-12-09T03:07:00.000-08:00</published><updated>2009-12-09T03:07:17.911-08:00</updated><title type='text'>Steuerbescheide bald vorläufig - dann kein Einspruch wegen Solidaritätszuschlag mehr notwendig!</title><content type='html'>Pressemeldung des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, den Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2005 vorläufig festzusetzen. Dies wird so schnell wie möglich von den Finanzämtern umgesetzt. Danach ist in diesen Fällen kein Einspruch mehr gegen den Einkommensteuerbescheid erforderlich. &lt;br /&gt;Soweit im Moment ein Steuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk noch nicht enthält, kann der Steuerbürger die Vorläufigkeit innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung beantragen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-4543360740070818542?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/4543360740070818542/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/steuerbescheide-bald-vorlaufig-dann.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4543360740070818542'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/4543360740070818542'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/12/steuerbescheide-bald-vorlaufig-dann.html' title='Steuerbescheide bald vorläufig - dann kein Einspruch wegen Solidaritätszuschlag mehr notwendig!'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-1099048905120454284</id><published>2009-11-27T05:43:00.000-08:00</published><updated>2009-11-27T05:43:36.244-08:00</updated><title type='text'>Einspruch gegen Berücksichtigung des Mindestelterngeldes als Lohnersatzleistung</title><content type='html'>Ein Steuerzahler aus Bayern, vertreten durch den NVL - Mitgliedsverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“, hatte gegen die Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Nunmehr liegt das Aktenzeichen vor. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt betroffenen Eltern mit Hinweis auf das Aktenzeichen &lt;br /&gt;2 BvR 2604/09 Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Elterngeld gehört zu den so genannten Lohnersatzleistungen. Die Einnahmen werden im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt und können durch Anhebung des Steuersatzes zu einer höheren Steuerbelastung führen. Auch beim Mindestelterngeld wird so verfahren. Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro erhalten Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren bzw. nur geringe Einnahmen hatten. Gegen die Besteuerung des Mindestbetrages hatte ein Steuerzahler aus Bayern, der von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe vertreten wird, geklagt und Verfassungsbeschwerde eingelegt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. und der Bund der Steuerzahler e.V. unterstützen die Beschwerde. Nach Ansicht der Verbände und der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ist das Mindestelterngeld eine reine Sozialtransferleistung und keine Lohnersatzleistung. Aus diesem Grund ist das Mindestelterngeld nicht als Lohnersatzleistung zu berücksichtigen. Mit dem nunmehr vorliegenden Aktenzeichen 2 BVR 2604/09 können betroffene Eltern Einspruch gegen noch offene Bescheide einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Eltern im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-1099048905120454284?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/1099048905120454284/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/einspruch-gegen-berucksichtigung-des.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1099048905120454284'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1099048905120454284'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/einspruch-gegen-berucksichtigung-des.html' title='Einspruch gegen Berücksichtigung des Mindestelterngeldes als Lohnersatzleistung'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5328030950964451361</id><published>2009-11-16T04:25:00.001-08:00</published><updated>2009-11-16T04:25:49.813-08:00</updated><title type='text'>Der Bayerischen Staatsminister der Finanzen Fahrenschon weist auf das Auslaufen von Verjährungsfristen bei Steuern hin</title><content type='html'>Verjährungsfristen im Auge behalten! Auf das Auslaufen von Verjährungsfristen für die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuern wies Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag (16.11.) hin. Für manche Bürger könne es nach Fahrenschons Worten bares Geld bedeuten, sich vor dem Jahresende nochmals die Steuerbescheide für 2004 - bei Einreichung der Steuererklärungen für 2003 im Jahr 2005 gegebenenfalls auch für dieses Jahr - nochmals besonders anzuschauen. &lt;br /&gt;Der Grund hierfür ist der Ablauf der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist, die zum 31. Dezember 2009 für alle Bescheide endet, für die im Jahr 2005 eine Steuererklärung eingereicht wurde. Jeder, der einmal einen Steuerbescheid erhalten hat, weiß aus der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass Einsprüche gegen Steuerbescheide innerhalb eines Monats einzulegen sind. Meist ist jedoch unbekannt, dass Steuerbescheide auch nach Ablauf dieser Einspruchsfrist noch geändert werden können - auch zugunsten des Bürgers. Die Bestandskraft erstreckt sich nämlich nur auf solche Tatsachen, die dem Finanzamt vor Ergehen des Bescheids bekannt geworden sind und im Besteuerungsverfahren überprüft werden konnten. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel können hingegen noch später berücksichtigt werden, zugunsten des Bürgers allerdings nur, wenn ihn kein grobes Verschulden an dem späteren Bekanntwerden trifft. Hat jemand steuermindernde Tatsachen dem Finanzamt nicht angegeben, weil er sie irrtümlich für unerheblich gehalten hat, oder konnten Belege erst nachträglich beschafft werden, so kann eine spätere Änderung des Steuerbescheids noch infrage kommen. &lt;br /&gt;Fahrenschon rät den Bürgern in solchen Fällen, sich rechtzeitig mit dem für sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Dies kann durch einen formlosen schriftlichen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids oder im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter geschehen. Soweit möglich, sollten die erforderlichen Nachweise mitgeschickt bzw. mitgebracht werden. Ergänzend gab Fahrenschon den Hinweis, dass auch in anderen Fällen eine Änderung bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung möglich ist, beispielsweise wenn die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind oder bestimmte Tatsachen in verschiedenen Steuerbescheiden in widerstreitender Weise berücksichtigt wurden.&lt;br /&gt;Die Festsetzungsverjährung muss jedoch nicht nur der Bürger beachten, sondern auch das Finanzamt. Wer für 2003 oder 2004 im Jahr 2005 seine Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung eingereicht hat, braucht ab dem 1. Januar 2010 mit einer Änderung der daraufhin ergangenen Steuerbescheide nicht mehr zu rechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn vor Ablauf des Jahres 2009 eine Betriebsprüfung begonnen hat, wenn noch ein Rechtsbehelf oder Änderungsantrag anhängig ist und in wenigen anderen Ausnahmefällen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Bayerisches&lt;br /&gt;Staatsministerium&lt;br /&gt;der Finanzen&lt;br /&gt;Postfach 22 00 03&lt;br /&gt;80535 München&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5328030950964451361?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5328030950964451361/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/der-bayerischen-staatsminister-der.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5328030950964451361'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5328030950964451361'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/der-bayerischen-staatsminister-der.html' title='Der Bayerischen Staatsminister der Finanzen Fahrenschon weist auf das Auslaufen von Verjährungsfristen bei Steuern hin'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-361613941249602210</id><published>2009-11-13T02:59:00.001-08:00</published><updated>2009-11-13T02:59:45.197-08:00</updated><title type='text'>Gewinnspiel bei Elster in Bayern</title><content type='html'>Die Bayerische Steuerverwaltung hat sich dazu entschlossen, zur Förderung der&lt;br /&gt;elektronischen Steuererklärung und damit zur Reduzierung der Verwaltungskosten&lt;br /&gt;als Marketingmaßnahme im Jahr 2010 eine Verlosungsaktion für ELSTERNutzer&lt;br /&gt;durchzuführen. Als Hauptpreis steht ein Mini Cooper Cabrio zur Verfügung.&lt;br /&gt;Jeder Steuerbürger, dessen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 bis 31.&lt;br /&gt;Mai 2010 elektronisch per ELSTER an das zuständige bayerische Finanzamt&lt;br /&gt;übermittelt wird, nimmt automatisch an der Verlosung teil. Unter allen Teilnehmern&lt;br /&gt;entscheidet nach Ablauf der Teilnahmefrist das Los. Die Beschäftigten der&lt;br /&gt;Bayerischen Steuerverwaltung müssen leider von der Teilnahme ausgeschlossen&lt;br /&gt;werden.&lt;br /&gt;Es spielt keine Rolle, welches Steuerprogramm zur Erstellung und Übermittlung&lt;br /&gt;verwendet wird und von wem die Steuererklärung eingereicht wird. So nehmen&lt;br /&gt;auch Steuerpflichtige an der Verlosung teil, deren Steuererklärung von einem&lt;br /&gt;Vertreter der steuerberatenden Berufe elektronisch übermittelt wird. Die genauen&lt;br /&gt;Teilnahmebedingungen und ein Info-Flyer sind diesem Schreiben als Anlage&lt;br /&gt;beigefügt. Der Info-Flyer wird auch im Rahmen des jährlichen Versands der&lt;br /&gt;Steuererklärungsvordrucke an Steuerbürger verschickt. Die Internetseite&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.elster.de/bayern/"&gt;www.elster.de/bayern&lt;/a&gt; steht ab Mitte November 2009 mit weiteren Informationen&lt;br /&gt;über die Verlosung zur Verfügung.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-361613941249602210?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/361613941249602210/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/gewinnspiel-bei-elster-in-bayern.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/361613941249602210'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/361613941249602210'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/gewinnspiel-bei-elster-in-bayern.html' title='Gewinnspiel bei Elster in Bayern'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-1357448630847281392</id><published>2009-11-11T05:54:00.000-08:00</published><updated>2009-11-11T05:54:15.552-08:00</updated><title type='text'>Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt   Verfassungsbeschwerde eingelegt</title><content type='html'>Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unterstützen gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers aus Bayern. Gegenstand der Beschwerde ist die Frage, ob das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach Ansicht beider Verbände stellt das Mindestelterngeld eine reine Sozialtransferleistung dar und keine Lohnersatzleistung. Damit wäre das Mindestelterngeld nicht steuersatzerhöhend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Elterngeld selbst ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings wird es bei der Berechnung des Einkommensteuersatzes herangezogen und wirkt steuersatzerhöhend. Negative finanzielle Auswirkungen hat diese Praxis unter anderem dann, wenn der andere Elternteil und Ehepartner steuerpflichtige Einkünfte erzielt und darauf der erhöhte Steuersatz angewendet wird. Dies kann zu Steuernachzahlungen führen. Dabei war die Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt keineswegs von Anfang an klar, sodass die Finanzbehörden in einem Bundesland zunächst das Mindestelterngeld gar nicht bei den Progressionseinkünften berücksichtigten. Erst die Finanzminister der Länder einigten sich dann auf die für den Steuerzahler ungünstigere Variante.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es soll nun eine Klärung beim Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden. Die Verbände empfehlen, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage, allen betroffenen Elternpaaren gegen ihre Steuerfestsetzung Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Zur Begründung sollten die Steuerzahler auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde verweisen. Das entsprechende Aktenzeichen wird in Kürze veröffentlicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Quelle:&lt;br /&gt;Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.&lt;br /&gt;Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-1357448630847281392?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/1357448630847281392/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/einbeziehung-des-mindestelterngeldes-in.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1357448630847281392'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/1357448630847281392'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/einbeziehung-des-mindestelterngeldes-in.html' title='Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt   Verfassungsbeschwerde eingelegt'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-6359956179893067707</id><published>2009-11-10T03:52:00.000-08:00</published><updated>2009-11-10T03:52:29.726-08:00</updated><title type='text'>Regierung beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums</title><content type='html'>Die schwarz-gelbe Bundesregierung beschloss in der heutigen Sitzung des Kabinetts das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“. Damit will die neue Regierung einen Teil der Wahlversprechen einlösen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) begrüßt die Entlastung von Familien mit Kindern. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ab 2010 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind von derzeit 164 Euro auf 184 Euro und für das dritte Kind auf 190 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhalten Eltern 215 Euro. Gleichzeitig steigen der Kinderfreibetrag pro Elternteil auf 2.184 Euro und der Betreuungsfreibetrag auf 1.320 Euro. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich somit pro Kind von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von der Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro werden alle Eltern profitieren. Es gibt jedoch noch eine interessante steuerliche Seite. So erfolgt mit der Einkommensteuererklärung eine Vergleichsrechnung von Kindergeld und Freibeträgen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ist ein minderjähriges Kind im Haushalt nur eines Elternteils gemeldet, kann dieser den vollen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beanspruchen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 23 Prozent ergibt sich bereits ein Steuervorteil. Nach Berechnungen des Verbandes ist die Anrechnung des halben Kinderfreibetrages und des vollen Betreuungsfreibetrages bei einem zu versteuerndem Einkommen von 15.700 Euro günstiger als das Kindergeld und führt damit zu einer Steuerentlastung. Von der Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren deshalb nicht nur Familien mit höherem Einkommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-6359956179893067707?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/6359956179893067707/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/regierung-beschliet-gesetz-zur.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6359956179893067707'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/6359956179893067707'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/regierung-beschliet-gesetz-zur.html' title='Regierung beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-2944428863620736298</id><published>2009-11-09T04:24:00.000-08:00</published><updated>2009-11-09T04:24:16.684-08:00</updated><title type='text'>Wann lohnt sich die neue Steuerklasse IV + Faktor?</title><content type='html'>Wer bisher die Steuerklassenkombination III/V gewählt hatte, sollte prüfen, ob für ihn die neue Steuerklasse IV plus Faktor günstiger ist. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine  (NVL) erklärt die Hintergründe und für wen sich der Wechsel lohnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ehegatten konnten bisher zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V wählen. Als Faustformel gilt dabei, dass die Steuerklassen III und V günstiger sind, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Familienverdienstes bezieht. Der Besserverdienende kann sich die Steuerklasse III eintragen lassen, der Ehepartner erhält die V. Das hat zur Folge, dass dieser neben dem geringen Verdienst auch noch einen höheren Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. In vielen Fällen ist die Ehefrau davon betroffen. Diese Ungerechtigkeit wird durch das neue Faktorverfahren vermieden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Faktorverfahren wird erreicht, dass bereits mit dem monatlichen Lohnsteuereinbehalt die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld abgeführt wird. Nachzahlungen, die mit der Steuerklassenkombination III/V bei großen Lohnunterschieden oft auftreten, werden weitgehend vermieden. Anders als bei der Steuerklasse V werden auch beim Ehegatten mit dem geringeren Verdienst Freibeträge wie das steuerfreie Existenzminimum und die Vorsorgepauschale berücksichtigt, so dass die Lohnsteuer geringer als bei der Steuerklasse V ausfällt. Der Partner mit dem höheren Verdienst zahlt jedoch mehr Lohnsteuer als bei der Steuerklasse III. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zuständig für den Eintrag ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Dazu sind beide Steuerkarten vorzulegen. Zwar genügt auch ein formloser Antrag, der Verband empfiehlt jedoch, den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010“ auszufüllen. Nur so werden höhere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung des Faktors berücksichtigt. Der NVL weist darauf hin, dass der Eintrag der Steuerklasse IV + Faktor wie die Steuerklassenkombination III/V zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf eine weitere Auswirkung macht der Verband aufmerksam. Da bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld u. ä. das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen ist, kann die Wahl des Faktorverfahrens für den Ehegatten mit dem geringeren Verdienst ein Plus im Portemonnaie bedeuten. Wie bisher fallen die Leistungen jedoch am höchsten aus, wenn die Steuerklasse III zugrunde gelegt wird. Das sollte vor allem für den Partner mit dem höheren  Verdienst berücksichtigt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-2944428863620736298?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/2944428863620736298/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/wann-lohnt-sich-die-neue-steuerklasse.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2944428863620736298'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2944428863620736298'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/wann-lohnt-sich-die-neue-steuerklasse.html' title='Wann lohnt sich die neue Steuerklasse IV + Faktor?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-5196476904706278779</id><published>2009-11-08T02:08:00.000-08:00</published><updated>2009-11-08T02:08:31.181-08:00</updated><title type='text'>Was bringt der Koalitionsvertrag den Steuerzahlern?</title><content type='html'>Der von CDU/ CSU und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag ist nach Einschätzung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine differenziert zu bewerten. Die weitere Ausgestaltung ist genau zu beobachten.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Uneingeschränkt zu begrüßen ist, dass als erster Schritt eine Entlastung der Familien durch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bereits zu Beginn des kommenden Jahres vorgenommen werden soll. Die Koalition sollte den versprochenen Bürokratieabbau aber auch beim Familienleistungsausgleich umsetzen und die Doppelbürokratie von Familienkassen und Finanzamt abschaffen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genau zu beobachten wird sein, wie Steueränderungen unter dem Motto „einfach, niedrig und gerecht“ im Detail umgesetzt werden. Niedrige Steuern sind nicht zwangsläufig auch gerecht, sondern bewirken das Gegenteil, wenn damit die solidarische Lastenverteilung aufgegeben wird. Hier sieht der Verband mit dem Einstieg in den Stufentarif eine deutliche Gefahr, weil dieser den gleichmäßig zunehmenden Steuersatz für höhere Einkommen aufgibt. Den vorgesehenen Abbau der kalten Progression und die Beseitigung des hohen Anstiegs der Steuerbelastung im unteren Bereich, der zum so genannten Mittelstandsbauch führt, lässt sich im bestehenden linear progressiven Steuertarif ebenso umsetzen. Dies wäre zudem leistungsgerechter und würde Sprünge im Tarifverlauf vermeiden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehr „Netto vom Brutto“, wie der Koalitionsvertrag weiter verspricht, lässt sich für Arbeitnehmer nur bei geringeren Gesamtabgaben erreichen. Wenn jedoch den Steuersenkungen steigende Beiträge für Kranken -, Pflege - und Arbeitslosenversicherung gegenüberstehen, könnte beim Arbeitnehmer unterm Strich nichts von der versprochenen Entlastung übrig bleiben. Zudem verschiebt sich die Lastenverteilung, weil die Beitragssätze der Sozialversicherungsbeiträge anders als die Einkommensteuer nicht einkommensabhängig steigen und Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenzen völlig von Sozialabgaben frei gestellt sind.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Koalitionsvertrag sieht ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder im Haushalt und eine Neuordnung der Ausbildungskosten vor. Der NVL versteht dies als klare Aussage, dass diese Aufwendungen weiterhin abziehbar sein sollen und bestehende komplizierte Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dieses Ziel ist uneingeschränkt zu begrüßen, denn einzelne Regelungen wie beispielsweise der Abzug von Kinderbetreuungskosten muss vereinfacht werden. Auch bei den Ausbildungskosten sieht der Verband Handlungsbedarf, weil bisher vor allem bei der Ausbildung von Kindern die Kosten oft keine Berücksichtigung finden. Der Verband mahnt deshalb an, mit den genannten Vorhaben keine Einschränkungen im Abzug vorzunehmen, sondern diese zur gezielten Steuerentlastung zu nutzen.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht alle Vorhaben kosten Geld. Die Vermeidung rückwirkender Gesetze, die Einschränkung der Nichtanwendungserlasse zu Urteilen des Bundesfinanzhofes und weitere Vorhaben, um die Besteuerungspraxis anwendungsfreundlicher zu machen, sind der richtige Weg und sollten konsequent umgesetzt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-5196476904706278779?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/5196476904706278779/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/was-bringt-der-koalitionsvertrag-den.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5196476904706278779'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/5196476904706278779'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/was-bringt-der-koalitionsvertrag-den.html' title='Was bringt der Koalitionsvertrag den Steuerzahlern?'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-7115562009659648119.post-2097501371205570444</id><published>2009-11-07T02:10:00.000-08:00</published><updated>2009-11-07T02:10:56.782-08:00</updated><title type='text'>Auf wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, macht nachfolgend der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. aufmerksam:</title><content type='html'>&lt;b&gt;Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 Prozent vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Regierung auf Grund des Urteils des  Bundesverfassungsgerichtes den vollen Abzug von Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld müssen dabei jedoch einen Abzug von 4 Prozent in Kauf nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, im Gegenzug den Abzug weiterer Versicherungen wie Un-fall-, Haftpflicht-, oder bestimmte Renten-, oder Kapitallebensversicherungen gänzlich zu streichen. Dieses Vorhaben wurde erfreulicherweise aufgegeben. Dafür wurde der Abzug für diese Versicherungen in der Höhe begrenzt auf 1.900 Euro für alle, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten bzw. Beihilfeanspruch haben und diesen Betrag nicht bereits bei den Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Maximal 2.800 Euro kann geltend machen, wer seine Kranken –und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Grundfreibetrag&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der Grundfreibetrag – der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden – wird um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 Euro in die Steuerlast.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Unterhaltsleistungen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bisher bis zu 7.680 Euro absetzbar. Dieser Betrag wurde ebenfalls auf 8.004 Euro angehoben. Außerdem sind zusätzlich die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kindergeldanspruch&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges in Ausbildung befindliches Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser wird von bisher 7.680  Euro auf 8.004 Euro angehoben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Kindergeld/Kinderfreibetrag&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/ CSU und FDP sieht eine Anhebung des Kindergeldes um weitere 20 Euro auf  184 Euro vor. Im gleichen Zug steigt der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf  7.008 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Rürup – Rente&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Beiträge in eine Basisversicherung, wie zum Beispiel in eine Rürup - Rente sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Steuerpflichtige Teil der Renten steigt weiter&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahressrente steuerpflichtig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitsloser als Mitglied in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt oder im Internet unter //&lt;a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.Beratungsstellensuche.de"&gt;www.Beratungsstellensuche.de&lt;/a&gt; recherchiert werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/7115562009659648119-2097501371205570444?l=steuerarten.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://steuerarten.blogspot.com/feeds/2097501371205570444/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/auf-wichtige-steueranderungen-fur.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2097501371205570444'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/7115562009659648119/posts/default/2097501371205570444'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://steuerarten.blogspot.com/2009/11/auf-wichtige-steueranderungen-fur.html' title='Auf wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, macht nachfolgend der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. aufmerksam:'/><author><name>Admin</name><uri>http://www.blogger.com/profile/16072033825857450651</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry></feed>
